Arbeitszimmer: Wehren Sie sich gegen das Finanzamt

Im Jahr 2010 hat das Bundesfinanzministerium ein bahnbrechendes Urteil zum Thema Arbeitszimmer getroffen. Danach waren zumindest Teile der gesetzlichen Regelung verfassungswidrig. Der gesamte Streitpunkt häusliches Arbeitszimmer ist damit jedoch noch lange nicht beigelegt. Hier erhalten Sie weitere Munition im Kampf gegen das Finanzamt.

Eine private Nutzung bzw. auch nur eine Mitnutzung des häuslichen Arbeitszimmers für private Zwecke ist der Finanzverwaltung schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Vom Grundsatz her darf die Privatnutzung des Arbeitszimmers nur von ganz untergeordneter Bedeutung sein. Andernfalls macht das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung und verweigert die steuerliche Absetzbarkeit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht dem nicht entgegen.

Negatives und Positives Urteil
Aktuell sind hier einmal ein negatives und einmal ein positives Urteil zweier erstinstanzlicher Finanzgerichte zu verzeichnen. Schon die nicht einheitliche Rechtsprechung der Erstinstanzler zeigt die Problematiken der Thematik Arbeitszimmer und zeigt zudem, welche enorme Bedeutung die Materie für die Praxis hat.

Schließlich schafft es kaum einer nur noch am Arbeitsplatz zu arbeiten. Immer mehr Tätigkeiten müssen zwangsläufig von zu Hause erledigt werden. Ein entsprechend qualifizierter Arbeitsplatz muss her, auch wenn dieser nicht in einem nur beruflich bzw. betrieblich gelegenen Raum liegt. Was kann dann aber bei der privaten Mitnutzung noch abgesetzt werden?

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