Finanzen: Vermeiden Sie Fallstricke bei Kindergeld und Eigenheim-Kinderzulage
Bei volljährigen Kindern in Ausbildung dürfen deren Einkünfte und Bezüge 7.680 € nicht übersteigen. Einbezogen ist darin bereits der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.370 €. Er kann nicht abgezogen werden. Sollte das Kind Aktien besitzen, werden die erzielten Dividendeneinkünfte in voller Höhe einbezogen. Das Halbeinkünfteverfahren zählt bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs nicht.