Vorsicht: Mit durchschnittlich 7% Rendite im Monat ist die APM Investment auf Kundenfang
Diese Gesellschaft mit Sitz in Belize betreibt ihre Finanzmarktgeschäfte jedoch ohne erforderliche Erlaubnis.
Diese Gesellschaft mit Sitz in Belize betreibt ihre Finanzmarktgeschäfte jedoch ohne erforderliche Erlaubnis.
Auch 2004 scheinen mir die Aussichten für deutsche Dividendenaktien durchaus Erfolg versprechend. Ein so traumhaftes Ergebnis wie im zurückliegenden Jahr sollten aber selbst Optimisten nicht erwarten. Wie es aussieht, ist im Jahr 2004 insgesamt von einer ruhigeren Gangart an den Aktienbörsen auszugehen. Das größte Risiko, das es im Auge zu behalten gilt, ist die Entwicklung des US-Dollar.
Nach den Verkaufsempfehlungen für viele Standardaktien und deutsche Nebenwerte in den letzten Monaten, halten viele Anleger derzeit hauptsächlich Rohstoffaktien und -Zertifikate in ihrem Depot. Zusätzlich liegt reichlich Liquidität auf dem Konto. Vielen von Ihnen mag das sehr einseitig ausgerichtet und damit riskant erscheinen, viele Experten sehen darin aber eine Kombination aus herausragender Profitchance und Sicherheitsdenken. So sollten Sie Ihren Bargeldanteil weiterhin hoch halten. Risikoreichere Anleger können es in den nächsten Wochen mit Rohstoffaktien versuchen. Denn Rohstoffaktien bieten in jedem Fall ein großes Potential.
Die Finanzwirtschaft hat längst eine Lösung für die optimale Diversifikation gefunden. Mit der so genannten "Modernen Portfoliotheorie" lässt sich die Diversifikation anhand von Rendite, Volatilität und Korrelation von Wertpapieren rechnerisch ermitteln. Aber auch Privatanleger können mit gesundem Menschenverstand statt mit endloser Rechnerei eine ausreichend gute Diversifikation für Ihr Depot erreichen.
Erleiden Sie später einen Verlust, müssen Sie vor Gericht den Grund und die Höhe des Schadens beweisen. Und belegen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben des Beraters zum Schaden geführt haben. Ohne Zeugen oder schriftliche Unterlagen der Anlageberatung können Sie im Prozess nur "Parteieinvernehmung" beantragen.
Wenn Sie eine Existenzgründung oder eine Firmenübernahme finanzieren möchten, aber keine ausreichenden Sicherheiten beibringen können, gibt es die Möglichkeit einer öffentlichen Bürgschaft zur Absicherung des Kredits. Dies ist auch möglich bei Investitionen in Maschinen, Gebäude, Warenlager oder Betriebsmittel oder auch bei Kontokorrentkreditlinien.
Der Genussschein ist eine Besonderheit auf dem Anlagemarkt, da er eine Mischung aus Anleihe und Aktie darstellt. Er berechtigt den Inhaber, am Unternehmenserfolg beteiligt zu werden, gibt ihm aber kein Stimmrecht. Deie Gewinnbeteiligung ist normalerweise an einen festen Zinskupon gebunden.
Viele Menschen spenden Jahr für Jahr viel Geld an gemeinnützige Organisationen. Häufig freuen sie sich dabei darüber, dass sie die gespendeten Moneten von der Steuer absetzen können. Bei Spenden bis zu 100 Euro reicht sogar ein vereinfachter Nachweis. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen vereinfachten Spendennachweis an das Finanzamt schicken wollen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnungseigentümergemeinschaften eine Instandhaltungsrücklage bilden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage. Zweck der Instandhaltungsrücklage ist es, Geldmittel anzusammeln, die sowohl künftig anfallende, vorhersehbare Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als auch unvorhersehbare, plötzlich auftretende Reparaturkosten abdecken soll.
Die altbekannte EC-Karte soll es nach dem Jahr 2011 nicht mehr geben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die etwa 93 Millionen ausgegebenen Karten nach und nach durch die neuen Girocards ersetzt werden. Das "ec" mit dem Tastatursymbol und der Schrift "electronic cash" fällt weg und wird durch das neue, hellblaue Logo und "Girocard" ersetzt.
Erhält Ihr Verein Sachspenden, müssen Sie in der Zuwendungsbestätigung den Wert der Spende bestätigen und Angaben zur Wertermittlung machen (zum Beispiel Angaben über Alter, Zustand, ehemaligen Kaufpreis). Wie Sie finanzamtssicher den Wert von Sachspenden klären, lesen Sie in diesem Artikel.
Kennen Sie Genussscheine? Das sind Wertpapiere, die es fast nur im deutschsprachigen Raum gibt. Der "Genuss" besteht aus jährlichen Ausschüttungen, von denen Sie als Inhaber profitieren. Genussscheine sind ein Mittelding zwischen Aktien und Anleihen. Wer einen Genussschein kauft, bekommt dafür jährliche Ausschüttungen.
Von Gesetzes wegen ist die Finanzverwaltung verpflichtet, auf Antrag eines jeden Kapitalanlegers eine Günstigerprüfung durchzuführen. Das bedeutet: Ihre der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte werden den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen. Sinn und Zweck ist, den Kapitalanlegern eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu ermöglichen, um so Protesten von Niedrigsteuerzahlern und Rentnern entgegenzuwirken.
Wenn Sie diese zwei wichtigsten Trading-Regeln bei der Geldanlage in Aktien bzw. Wertpapieren folgen, werden Sie sich nie wieder über größere Verluste in einer einzelnen Position sorgen müssen. Sie werden immer wissen, wann Sie verkaufen sollten. Und Sie werden wissen, wieviel Geld Sie bei der ersten Investition anlegen sollten.
Richtig Freude macht uns zurzeit Hyrican. Nach vorläufigen Zahlen schaffte der Computerhersteller im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Umsatzplus von 16,9% auf 77,4 Millionen Euro. Der Gewinn kletterte dabei von 3,1 auf 5,9 Millionen Euro bzw. auf etwa 1,48 Euro je Aktie. Damit erfüllt die Hyrican viele Erwartungen.
Schließen Sie bis Mitte Dezember 2008 alle Depot-Umschichtungen ab. Offiziell startet die Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009. Vielleicht haben Sie sich schon überlegt, im Weihnachtsurlaub die Depots gründlich zu studieren, um dann nach den Feiertagen die Depotleichen zu entsorgen und mit dem frischen Kapital zum letzten Mal Aktien mit später steuerfreien Kursgewinnen zu kaufen.
Bevor die Abgeltungssteuer 2009 kommt und viele altbekannte Regeln über den Haufen schmeißt, macht es für aktuell anstehende Steuererklärungen Sinn, die Regeln genau zu kennen – und zum eigenen Vorteil zu nutzen! Beispielsweise wenn Sie Spekulationsverluste eingefahren haben.
Wer als Mitdarlehensnehmer eingestuft wird, muss ohne Wenn und Aber das Darlehen an die Bank zurückzahlen. Dazu ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle (Az. 3 U 180/07) verhandelt worden ist:
Genussscheine bieten Ihnen höhere Renditen, weil Genussscheine eine Mischung zwischen Aktien und Anleihen und dementsprechend etwas riskanter sind. Genussscheine haben einen Nominalwert und bieten eine feste Verzinsung (wie Anleihen). Besonders aus steuerlicher Hinsicht lohnen sich diese lukrativen Zinsanlagen oft.
Für Ihre Lebensplanung ist die Geldanlage und Langfristvorsorge je nach Alter mit einem Sparplan auf 12 bis vielleicht 30 Jahre zu planen. Trotz eines seriösen Sparplans ist jedoch niemand davor gefeit, sich in einem solchen Zeitraum auch anderen Notwendigkeiten zu stellen. Darauf reagieren zu können ist ein weiterer Vorteil, den ein Sparplan gegenüber einer Versicherung hat.
Angebote für ein Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen finden Sie in Zeitschriften oder auf Aushängeschildern. Doch Achtung, es handelt sich dabei oft nur um Lockangebote der Banken. So z.B. auch das Angebot der Netbank mit vielversprechenden 8% Zinsen im Jahr.
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 14.03.2007, Az.: 10 K 3380/04, eine hoch interessante Praxis genehmigt, durch die steuerpflichtige Kapitaleinkünfte gesenkt werden können. Danach können Sie im selben Jahr eingenommene steuerpflichtige Kapitalerträge durch Spekulationsverluste ausgleichen, indem Sie Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist nach dem Kauf wieder verkaufen. Diese Papiere – das ist das Besondere – können Sie sofort wieder zurückkaufen.
Für Baumaßnahmen an einem Gebäude, das nach landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie gemäß § 7i EStG erhöhte Abschreibungen in Anspruch nehmen. Sie benötigen allerdings von der zuständigen Denkmalbehörde eine Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für den Denkmalschutz vorliegen. Diese Bescheinigung der Denkmalbehörde ist als Grundlagenbescheid für das Finanzamt bindend.
Wussten Sie, dass Sie als Rentner oder zukünftiger Rentner in Deutschland einem „biometrischen Risiko“ unterliegen? Ökonomisch betrachtet werden die „Alten“, die körperlich nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen eines aufreibenden Arbeitslebens nachzukommen, „ausgemustert“. Die meisten von Ihnen längst bevor Sie das staatlich definierte Rentenalter von 65 bzw. künftig 67 Jahren erreicht haben. Für all diese Menschen gibt es in unserer Gesellschaft ein „biometrisches Risiko“ (Rürup-Kommission), gegen das die Rentenversicherung versichern will.
Bis vor einiger Zeit war ein Geldgeschenk relativ einfach: Eltern übertragen ihren Kindern Kapitalanlagen und sparen Kapitalertragssteuer, da die Freibeträge höher werden. Wurden die gesetzlichen Vorschriften beachtet, war das eine ganz simple Sache. Seit Einführung der Abgeltungssteuer gilt eine Kapitalübertragung als entgeltliches Geschäft und steht der Veräußerung gleich. Und dabei können dann Steuern anfallen!
Eine Kontopfändung ist wohl der Albtraum eines jeden Steuerpflichtigen: Der Bankberater ruft an und teilt Ihnen mit, dass die Konten gesperrt sind und das Finanzamt gepfändet hat. Kontopfändungen werden in der Praxis immer häufiger. Gründe dafür sind zum Teil die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lager vieler Steuerzahler, gelegentlich auch bloße Versäumnisse, aber in steigendem Maße auch ein energischeres Vorgehen des Finanzamtes. Besonders ärgerlich ist eine Kontopfändung, die auch noch ungerechtfertigt ist.
Ein Index-Investment ist eine gute Möglichkeit, auf einen gesamten Markt zu setzen - thematisch, national, international oder regional, mit einem Indexfonds oder -zertifikat. Neben der Investitionsmöglichkeit liefert die Entwicklung von Indizes eine wesentlich zuverlässigere Aussagen über Börsenentwicklungen, Märkte und Tendenzen als die einzelner Wertpapiere.
Als aufmerksamer Geldanleger wissen Sie: Aktien mit hoher Dividendenrendite schneiden langfristig besser ab als der Gesamtmarkt. Die Dividendenrendite berechnen Sie, indem Sie die erwartete Dividendenzahlung durch den aktuellen Aktienkurs teilen. Aktuell beträgt die Dividendenrendite der meisten DAX-Unternehmen zwischen 1 und 5 %.
Mit großen Inseraten werben Banken für Kredite in Fremdwährungen, z. B. Schweizer Franken zum ausgesprochen günstigen Zins. In der Schweiz liege das Zinsniveau deutlich unter hiesigen Verhältnissen. Es sei also deutlich billiger, sich dort mit einem Kredit einzudecken. Der „Neue Deutsche Geldanlagebrief“ warnt ausdrücklich vor diesem dubiosen Angebot. Was die Bank verschweigt:
Die Fuchs Petrolub AG ist ein global agierender Konzern und unter den unabhängigen Unternehmen der weltweit größte Anbieter von Schmierstoffen. In Europa und Übersee sind mehr als 4.000 Mitarbeiter in über 70 operativ tätigen Gesellschaften für den Erfolg des Unternehmens Fuchs Petrolub aktiv. Fuchs Petrolub hat jetzt exzellente Zahlen geliefert und die Aktie wurde von „Halten“ auf „Kaufen“ raufgestuft.
Denken Sie daran, den Verzugszins bei ausstehenden Forderungen in voller Höhe geltend zu machen. Der Basiszinssatz und in Folge dessen auch die gesetzlichen Verzugszinsen befinden sich in ungewohnter Höhe. Die Bezugsgröße um den gesetzlichen Zinssatz zu berechnen ist der sogenannte Basiszinssatz. Bei Verbrauchern als Schuldnern liegt der gesetzliche Verzugszinssatz 5% über dem betreffenden Basiszinssatz.
Wer pflegebedürftige Eltern hat, kann ein Lied davon singen: Die Kosten für die Pflege sind enorm. Und sie waren bisher nur als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die Pflegebedürftigen die Pflegestufen I bis III erreicht hatten. Doch jetzt gibt es ein neues Urteil.
Was viele Unternehmer nicht wissen, auch die Kontoführung bewertet die Bank mit einem Gewicht von bis zu 20% bei der Gesamtratingnote. Wird das Geschäftskonto eines Unternehmens nicht vereinbarungsgemäß geführt, schlägt sich dies negativ bei der Bewertung und in der Ratingnote nieder. Dabei ist es gleichgültig, aus welchen Gründen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Schon eine Nachlässigkeit genügt.
Die Aktie der Burgbad AG wurde bereits vor knapp zwei Jahren als sehr profitabel gehandelt. Damals wurde sie bei einem Kurs von 7,40 € zum Kauf empfohlen. Im März diesen Jahres dann erreichte die Aktie der Burgbad AG mit 24,25 € dann einen historischen Höchststand. Danach setzten Gewinnmitnahmen ein. Die aktuelle Konsolidierungsphase bietet also Neueinsteigern eine zweite Chance, bei Burgbad einzusteigen. Bei einem Kursziel von 35 € bietet sich der derzeitige Preis von um die 20 € zum Kauf an.
Sowohl Genussschein als auch Anleihe eignen sich für ein Basisdepot mit sicheren Renditen von ca. 6 bis 8%. Diese beiden Investmentarten unterscheiden sich jedoch in ein paar Punkten: So ist beim Genussschein die Auszahlung an den Gewinn gekoppelt, wohingegen Unternehmensanleihen sich durch geringe Kursschwankungen und eine feste Verzinsung auszeichnen.
In vielen GmbHs zeichnet sich bereits in diesem Frühjahr ab, dass die Geschäfte in diesem Jahr besser laufen als im Vorjahr. Kein Wunder, dass viele Geschäftsführer daran denken, ihre Zurückhaltung der letzten Jahre aufzugeben und sich schon einmal einen Vorschuss auf die zu erwartende Gewinntantieme zu „genehmigen“. Doch Vorsicht: Meistens rechnet sich eine Abschlagszahlung eher als ein windiger Vorschuss.
Gut 800 € hat Hans Schmied 2006 an der Volkshochschule verdient. Sein Kurs „Einführung in die Digitalfotografie“ entpuppte sich als echter Renner und steht auch für dieses Jahr gleich mehrfach im Programm. Knapp 1.400 € wird Schmieds Honorar dafür sein. „Ein nettes Sümmchen, wenn bloß die verflixte Steuer nicht wäre!“, denkt er. Dabei müsste er die gar nicht zahlen. Machen Sie es besser als Herr Schmied und sparen Sie in solchen Fällen die Steuern und Sozialabgaben. Möglich macht's die so genannte „Übungsleiterpauschale“.
Vor kurzem waren E-Mails mit kostenlosen Aktien-Tipps im Netz unterwegs. Die Absender, angeblich renommierte Aktienexperten, raten zum Kauf einer Aktie. Deren Kurs sollte sich als wahre Rakete entpuppen und innerhalb weniger Tage – mindestens – zweistellig zulegen. Bei der ersten E-Mail ging es um die Amatech AG. Der zweite der Aktien-Tipps beschäftigte sich mit der Knorr Capital Partners AG. Bei solchen Aktien-Tipps per E-Mail kann man nur sagen: Vorsicht, Betrug!
Dieses Urteil ist Hoffnung für viele geprellte Anleger: Der Bundesgerichtshof (Az: XI ZR 56/05) hat jetzt entschieden, dass Banken ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung von Geldanlagen Provisionen bekommen. Hintergrund sind sogenannte Kick-back-Zahlungen, bei denen die Bank einen Teil des vom Kunden gezahlten Ausgabeaufschlags und einen Anteil an den Verwaltungsgebühren als Provision erhält.
Bei steigendem Goldpreis und schwächerem Dollar wird die Goldmünze als Geldanlage wieder interessanter. Bereits seit Jahrtausenden verlassen sich Menschen auf den stetigen Wert von Gold. Es lässt sich weder fälschen, noch in beliebigen Mengen herstellen: Gold ist rar. Aus diesen Gründen hat sich das Vertrauen auf das Edelmetall als Weltwährung so lange gehalten.
Bei einem Beratungsfehler haftet der Steuerberater nicht nur für den Steuerschaden, sondern auch für andere Einbußen, wie etwa Geldanlagen, wenn der Beratene seine Planung und Entscheidungen definitiv vom Ergebnis der Steuerberatung abhängig gemacht hat, so ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Die neuen Fristen für die Steuererklärung 2006 wurden von den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt. In den gleich lautenden Erlassen vom 2.1.2007 wurde folgendes festgelegt:
Viele Anleger geben ihre Kauf- oder Verkaufsorders bei einem Online-Broker auf. Das geht schnell und ist praktisch. Aber es birgt doch einige Tücken. Eine solche sind die voreingestellten Angaben zum Handelsplatz.
Ihre finanzielle Situation ist eine eher zufällige Mischung, die sich über die Jahre entwickelt hat? Ein Bausparvertrag, den Sie irgendwann unterschrieben haben, Versicherungen, die Sie vielleicht als Berufseinsteiger abgeschlossen haben, ein Konto bei der Bank, bei der schon Ihr Vater sein Konto hatte und ein Fondsparplan? Selten passen alle Verträge zusammen. Bringen Sie Ihre private Vermögensplanung jetzt auf Vordermann!
Auf dem grauen Kapitalmarkt vor 2002 entstandene Schadensersatzansprüche von Anlegern müssen noch nicht unbedingt verjährt sein. Dies entschied sich bisher danach, ob die Dreijahresfrist gemäß des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes abgelaufen war. Und zwar davon unabhängig, ob ein Anleger Kenntnis vom Schaden hatte oder nicht.
Das betrifft privat vermietete Immobilien und Gebäude im Betriebsvermögen. Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer: Der normale Rohertrag muss sich im Vergleich zur Jahresrohmiete um mehr als 20% gemindert haben. Zudem darf Sie als Vermieter kein eigenes Verschulden an der so geminderten Einnahmesituation treffen.
Diese oben aufgeworfene Frage ist schnell geklärt. CFD ist die Abkürzung für "Contract for difference". Diesen Begriff könnte man frei übersetzt als Kursdifferenzkontrakte oder –verträge bezeichnen. Ein CFD ist demzufolge der Barausgleich eines Differenzgeschäfts zwischen Kauf- und Verkaufspreis eines Börsenwertes.
Es hört sich immer verlockend an: Wenn Sie jahrelang dem gleichen Sparvertrag treu bleiben, zahlt die Bank Ihnen neben den laufenden Zinsen am Ende einen Bonus auf Ihr eingezahltes Geld. Ein Beispiel:
Wenn's um Geld geht: Wem können Sie da eigentlich vertrauen? Tests in einschlägigen Zeitschriften helfen Ihnen da jedenfalls nicht viel weiter: Es nützt Ihnen schließlich nichts, wenn der Vermögensberater z. B. der Commerbank-Filiale in Hildesheim prima abschneidet, Sie aber in Ulm wohnen. Also gilt, wie so oft im Leben: Selbst ist der Mann. Damit nicht nur er, sondern auch Sie hinterher als Gewinner dastehen, müssen Sie Ihren Berater genau prüfen. Was müssen Sie bei einer Vermögensberatung beachten?
Wenn Sie bei Ihrer Bank ein Sparkonto oder ein Depot führen, schickt Ihnen diese nach Ablauf des Jahres eine so genannte Jahresbescheinigung. Hierin aufgelistet sind alle Kapitalerträge und Wertpapierverkäufe des vergangenen Jahres, die Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung benötigen. Übernehmen Sie die Daten aber nicht ungeprüft. Beachten Sie diese Besonderheiten, damit Sie keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen (Bundesfinanzministerium, 06.09.2006, Aktenzeichen: IV C 1 – S 2252 a – 10/06):