Düsseldorfer Tabelle: Leitlinien im September 2010 angepasst

Die für die Düsseldorfer Tabelle geltenden Leitlinien wurden am 1. September 2010 durch die Familiensenate des OLG Düsseldorf angepasst. Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im OLG-Bezirk Düsseldorf gewährleisten.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung unter anderem das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind im Monat angehoben und den steuerlichen Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro pro Jahr erhöht.

Diese Erhöhungen machte auch eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich. Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde am 6. Januar 2010 veröffentlicht. Jetzt wurden auch die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle durch die Familiensenate des OLG Düsseldorf angepasst.

Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle
Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle ergänzen und konkretisieren für den OLG-Bezirk die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien hierzu werden in Abstimmung mit den anderen OLG in Deutschland und dem Deutschen Familiengerichtstag vom OLG Düsseldorf herausgegeben.

Wozu dienen die Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle?
Ähnlich wie die Hammer Leitlinien oder die Süddeutschen Leitlinien beschäftigen sich auch die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle unter anderem mit den Fragen, wie der Unterhaltsbedarf zu berechnen ist, welches Einkommen und welche Einnahmen bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen sind, wie Zuwendungen Dritter bewerten werden oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind.

Leitlinien stehen zum Download zur Verfügung
Die seit 1. September  2010 geltenden Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle können auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abgerufen werden.

Ausführliche Informationen zur Düsseldorfer Tabelle 2010 stehen ebenfalls im Internet zur Verfügung.