Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 und die Änderungen

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde am 30.11.2010 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich unter anderem Änderungen bei den Selbstbehaltsätzen, dem Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand oder den Eigenbedarfssätzen für Ehegatten des Unterhaltsschuldners.

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2011 können Sie die Höhe des Unterhalts für Ihre Kinder selbst ermitteln, denn sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Allerdings handelt es sich bei der der Düsseldorfer Tabelle 2011 weder um ein Gesetz, noch hat die Düsseldorfer Tabelle 2011 Gesetzeskraft. Vielmehr stellt sie eine Richtlinie dar, die nebst Anmerkungen auf Koordinierungsgesprächen beruht, die unter Teilnahme aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. stattgefunden haben.

Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2011

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde am 30.11.2010 veröffentlicht. Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle wurden bereits am 1. September 2010 durch die Familiensenate des OLG Düsseldorf angepasst.

Gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2010 ergeben sich bei der neuen Düsseldorfer Tabelle – die ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden ist – einige Veränderungen. Diese Änderungen wurden notwendig, weil der Selbstbehalt angepasst werden musste.

Der Selbstbehalt von unterhaltspflichtigen Vätern oder Müttern gegenüber Kindern bis 21 Jahren steigt durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 um 50 Euro auf 950 Euro. Gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle 2011 auf 1.150 Euro und gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter/dem Vater des gemeinsamen Kindes auf 1.050 Euro.

Der Selbstbehalt beim Elterngeld beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2011 insgesamt 1.500 Euro (vorher 1.400 Euro).

Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand nach der Düsseldorfer Tabelle 2011

Volljährige, aber noch unterhaltsbedürftige Kinder mit eigenem Hausstand bekommen nach der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2011 etwas mehr Geld. Ihr Unterhaltsanspruch steigt um 30 Euro auf dann 670 Euro im Monat an. Enthalten ist hier bereits ein Betrag in Höhe von 280 Euro für Miete und Heizung (bislang 270 Euro).

Unterhaltssätze für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle 2011

Andere Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern ändern sich nach der neuen Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2011 nicht. Die Unterhaltssätze wurden bereits im Januar 2010 recht deutlich um durchschnittlich 13 Prozent angehoben. Da die Unterhaltssätze alle zwei Jahre überprüft werden, ist erst wieder im Jahr 2012 mit einer Anpassung der Unterhaltssätze zu rechnen.

Geringere Unterhaltsleistungen durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Bei gleichem Einkommen und höherem Selbstbehalt wird es durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 in einigen Fällen zu geringeren Unterhaltszahlungen kommen.