Wohn-Riester: Förderung für die eigenen vier Wände (Teil 1)

Anders als bei einer normalen Rente fließen dem Sparer bei Wohn-Riester keine Geldbeträge zu. Vielmehr wirkt sich seine Vorsorge in einer zum Teil deutlichen Mietersparnis aus.

Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Anders als bei einer normalen Rente oder zum Beispiel der Riester-Rente fließen dem Sparer nach Erreichen der Altersrente keine Geldbeträge zu. Seine Vorsorge wirkt sich vielmehr als Mietersparnis aus.

In der Ansparphase hat der Sparer bei Wohn-Riester eine Immobilie erworben, sodass er als Rentner mietfrei wohnen kann.

Welche Produkte stehen für Wohn-Riester zur Verfügung
Für Wohn-Riester stehen unterschiedliche Produkte zur Verfügung. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, einen Bausparvertrag abzuschließen oder einen Baudarlehensvertrag zu unterzeichnen.

Allen Wohn-Riester-Angeboten ist aber gemeinsam, dass die Tilgung spätestens bis zum 68. Lebensjahr zu erfolgen hat. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bereits angespartes Riester-Vermögen für die Entschuldung einer Immobilie zu verwenden.

Was wird mit Wohn-Riester gefördert?
Eine Förderung durch Wohn-Riester gibt es nicht für jede Immobilie. Vielmehr muss das Haus beziehungsweise die Wohnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen.

Zunächst ist Bedingung, dass die Immobilie vom Sparer selbst genutzt wird und in Deutschland liegt. Ferner muss sie den Lebensmittelpunkt des Sparers bilden. Somit bekommt man für Wohnungen im Ausland oder Ferienwohnungen keine Förderung nach Wohn-Riester. Auch eine Modernisierung einer bereits vorhandenen Immobilie ist über Wohn-Riester nicht möglich.

Wichtig: Die Wohnung beziehungsweise das Haus darf erst nach Abschluss des Wohn-Riester-Vertrages erworben werden. Lediglich bei einer Entschuldung zum Auszahlungsbeginn mit vorhandenem Riester-Vermögen ist der Zeitraum für den Kauf der Immobilie unerheblich.

Die Einzahlungsphase bei Wohn-Riester
Hat man sich für ein Wohn-Riester-Produkt entschieden, schließt man zunächst mit seinem Anbieter einen entsprechenden Vertrag ab. Bei einer klassischen Darlehensfinanzierung kann dann ein Teil des Darlehens mit geförderten Beiträgen getilgt werden.

Die Höhe der förderungsfähigen Beiträge entspricht denen der klassischen Riester-Produkte. Sowohl die eigenen Beiträge als auch die staatlichen Zulagen fließen dann in die Tilgung.

Kein Ruhen während der Einzahlungsphase
Anders als bei klassischen Riester-Verträgen ist ein Ruhen während der Einzahlungsphase nicht möglich, da Beträge nicht gespart, sondern ein Darlehen getilgt wird. Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Tilgungsraten vorübergehend auszusetzen.

Ist man zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, die mit der Bank vereinbarten Raten zu zahlen, liegt eine sogenannte Leistungsstörung vor. Man sollte dann sofort mit seinem Kreditinstitut sprechen um nach einer Lösung zu suchen.

Eine Aussetzung der Rückzahlungen kann bei Wohn-Riester zu einem Verlust des Zulagenanspruchs führen.

Kein Anbieterwechsel bei Wohn-Riester
Während man bei der Riester-Rente den Anbieter unter Einhaltung bestimmter Fristen durchaus wechseln kann, besteht dies Möglichkeit bei Wohn-Riester nicht. Wohn-Riester basiert letztlich auf einem individuellen Vertrag mit einem Kreditinstitut, der nicht auf einen anderen Anbieter übertragen werden kann.

Tilgung bis zum 68. Lebensjahr
Das Darlehen zur Immobilienfinanzierung muss spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres getilgt sein, denn mit der Tilgung beginnt die sogenannte Auszahlungsphase von Wohn-Riester.

Mit der Auszahlungsphase beginnt wie bei der klassischen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung. Je nach dem individuellen Steuersatz sind auf die geförderten Anteile der Immobilie Steuern zu zahlen. Wie hoch die durch Wohn-Riester geförderten Beiträge sind, kann dem Wohnförderkonto entnommen werden.

Was ist ein Wohnförderkonto?
Im Wohnförderkonto von Wohn-Riester erfasst der Anbieter alle geförderten Tilgungsraten einschließlich der staatlichen Zulagen über den gesamten Förderzeitraum. Sofern Vermögen aus einem bereits vorhandenen Riester-Vertrag zur Tilgung des Darlehens eingesetzt wurde, wird auch dieser Betrag im Wohnförderkonto mit aufgenommen.

Um die Inflation beziehungsweise Wertsteigerung der Immobilie zu berücksichtigen, werden bei Wohn-Riester alle Beträge während der gesamten Zeit mit 2 Prozent pro Jahr verzinst.

Der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuerzahlungen, die in der Auszahlungsphase zu leisten sind. Die Höhe der Steuern ist allerdings abhängig von dem persönlichen Steuersatz.

Einsatz der Riester-Rente für Wohn-Riester
Das Kapital, das in einem klassischen Riester-Vertrag angespart wurde, kann für den Kauf einer förderungsfähigen Immobilie verwendet werden. Die geplante Verwendung ist hierfür zunächst bei der Zentralen Zulagenstelle zu beantragen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Entnahme unmittelbar mit dem Bau oder Kauf einer förderfähigen Immobilie zusammenhängt.

Wohn-Riester bei Ehepaaren
Natürlich können auch Ehepaare gemeinsam eine selbst genutzte Wohnimmobilie erwerben. Allerdings muss jeder Ehepartner, der eine Förderung für Wohn-Riester erhalten will, einen eigenen Darlehensvertrag abschließen. Dies ist erforderlich, um die persönliche Zuordnung der förderungsfähigen Zahlungen zu den Wohnförderkonten zu gewährleisten