Antrag auf Kindergeld: Ist ein Trainee in der Ausbildung?

Ob ein Kind Kindergeldberechtigt ist, hängt ab einem gewissen Alter u. a. davon ab, ob es sich noch in der Ausbildung befindet. Der Antrag auf Kindergeld wurde bei Trainee-Stellen in der Vergangenheit häufig mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine weiterführende Ausbildung handele. Hierzu gibt es nun ein aktuelles Gerichtsurteil. Antrag auf Kindergeld,Kindergeld,Trainee,

Im konkreten Fall war eine Familie gegen eine Entscheidung der Familienkasse vorgegangen, die den Antrag auf Kindergeld abgelehnt hatte. Die Begründung lautete, dass es sich bei einer Trainee-Stelle um keine weiterführende Ausbildung handele.  
 

Antrag auf Kindergeld bei Trainees nicht pauschal ablehnen
Die Tochter der Familie hatte nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine befristete Stelle als Trainee angenommen. Sie beendete ihr Studium im Januar und begann die auf ein jahr befristete Trainee-Stelle im Juni. Für die Zeit dazwischen wurde der Familie das Kindergeld komplett gestrichen, da die Trainee-Stelle keine weiterführende Ausbildung sei und somit auch keine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bestehe.

Der Bundesfinanzhof zum Thema Antrag auf Kindergeld bei Trainees
In Fällen dieser Art können sich betroffene Eltern nun auf den Bundesfinanzhof berufen (Az. III R 88/08). Entscheidend ist demnach, ob es um die Erbringung von Arbeitsleistungen oder um eine weiterführende berufliche Qualifikation geht. Steht die Qualifikation ausdrücklich im Vordergrund, liegt auch eine Berufsausbildung vor – unabhängig von der Bezeichnung.

Auf den konkreten Fall bezogen bedeutet dies: So befand sich die Tochter zwischen dem Studium und dem Beginn der Tätigkeit in einer Übergangszeit. Der Kindergeldanspruch bleibt somit auch für die gesamten vier Monate erhalten. Das betrifft nebenTrainees, übrigens auch Volontäre und bezahlte Praktikanten, solange nur der Ausbildungscharakter im Vordergrund bleibt.