Eigenkapital von Kapitalgesellschaften – Was Sie wissen sollten

Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften unterscheidet sich hinsichtlich des Ausweises in der Bilanz deutlich vom Eigenkapitalausweis der Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Diese Details sollten Sie kennen!

Das auf der Passivseite der Bilanz auszuweisende Eigenkapital von Kapitalgesellschaften stellt eine Saldogröße zwischen Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite dar.

Eigenkapital von Kapitalgesellschaften und Liquidität

 Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften gibt lediglich Aufschluss über die Höhe des bilanziellen Reinvermögens. Es erlaubt nur beschränkt Rückschlüsse auf die finanzielle Situation eines Unternehmens. Ob etwa für geplante Investition in ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stehen, ist aus dem ausgewiesenen Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht ersichtlich.

Eigenkapital von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften

Auch wenn sich Einzelunternehmen und Personengesellschaften beim Ausweis des Eigenkapitals weitgehend an die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften orientieren, unterscheidet sich das Eigenkapital von Einzelunternehmen dennoch hinsichtlich des Ausweises deutlich vom Eigenkapital der Kapitalgesellschaften.

Eigenkapitalausweis von Personen- und Kapitalgesellschaften

Das Eigenkapital bei Einzelunternehmen wird in der Regel in einer einzigen Position oder bei Personenunternehmen getrennt nach den Gesellschaftern aufgeteilt. Bei Personengesellschaften gibt es zusätzlich noch die Variante, die Eigenkapitalkonten in sogenannte Festkapital- und variable Eigenkapitalkonten zu untergliedern.

Kapitalgesellschaften müssen ihr Eigenkapital zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern (§ 266 Abs. 3 HGB). So besteht das gezeichnete Kapital einer GmbH zum Beispiel aus den satzungs- bzw. vertragsgemäß festgelegten Stammeinlagen der Gesellschafter, die insgesamt das Stammkapital bilden. Bei Aktiengesellschaften entspricht das gezeichnete Kapital dem Gesamtbetrag der ausgegebenen Aktien (Grundkapital). Auszuweisen ist jeweils das satzungsmäßig festgelegte Nennkapital. Damit ist der Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften deutlich umfangreicher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.