Was müssen die Mütter in Bezug auf die Pension beachten?

Mütter sind verantwortlich für die Erziehung der Kinder, was dazu führt, dass sie weniger Jahre im Berufsleben verbringen als Männer. Das wiederum ist ausschlaggebend dafür, dass Frauen im Alter eine geringere Pension erhalten. Das Geburtsjahr des Kindes ist entscheidend für den Ausgleich. Wird es bald eine Gleichberichtigung aller Mütter geben und was müssen Sie in Bezug auf die Pension beachten?

Frauen und Versicherungsjahre

Experten erklären, dass Frauen insgesamt in etwa 15 Versicherungsjahre weniger in der Pensionsversicherung erhalten als Männer. Ursache hierfür sind Unterbrechungen im Berufsleben, die in den meisten Fällen mit einer Schwangerschaft und der damit verbundenen Erziehung der Kinder einhergehen. Je mehr Kinder eine Frau zur Welt bringt, umso geringer wird ihre Pension am Ende ausfallen – so die Experten. Um dieser Problematik entgegenwirken zu können, hat man Ausgleichsleistungen eingeführt.

Hierfür wiederum kommt dem Geburtsdatum des Kindes eine entscheidende Rolle zu. Je nachdem, ob Ihr Kind vor oder nach dem Jahr 1991 das Licht der Welt erblickte, erhalten Sie Ausgleichszahlungen oder eben auch nicht. Neue Gesetze sollen dieser Regelung nun ein Ende bereiten. Man fordert die Gleichberechtigung aller Frauen. Die Rentenzahlung soll unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes und für alle Frauen gleich hoch sein. Ob das auch für jene Frauen gilt, die bereits in Pension sind, ist nach aktuellem Erkenntnisstand noch mehr als unklar.

Kinder und Pension – die aktuelle Wertung

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes erhalten Frauen aktuell den höchsten Ausgleich. Frauen, deren Kinder nach 1991 geboren wurden, erhalten drei volle Jahre Beitragszeiten in der Höhe des allgemeinen Durchschnittseinkommens. Dieses beträgt in etwa 34,071 Euro und kann bei Wunsch auch dem Vater des Kindes zugeteilt werden, sollte die Frau keinen Bedarf haben. Ist das Kind jedoch schon vor 1991 zur Welt gekommen, so wird lediglich ein Jahr ausgeglichen. Selbstverständlich macht das später bei Pensionsantritt einen großen Unterschied. Wird Ihnen nur ein Jahr angerechnet, so erhalten Sie in Ihrer Pension einen monatlichen Betrag von 28,07 Euro. Ist Ihr Kind dagegen ab dem Jahr 1992 geboren, dann beläuft sich die Summe auf ganze 84,00 Euro im Monat.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, sofort nach der Geburt wieder einer Arbeit nachzugehen und Versicherungsbeiträge einbezahlen, so erhalten Sie die Ausgleichsleistung trotzdem gutgeschrieben. Den Kinderbonus kann nur entweder die Mutter oder der Vater beantragen, in den allermeisten Fällen macht dies die Kindesmutter. Wenn Sie als Mutter zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr Ihres Kindes eigene Versicherungseinzahlungen leisten, so werden diese als um die Hälfte höher betrachtet. Allerdings nur dann, wenn Ihr Verdienst den Durchschnittsverdienst nicht erreicht. Sie können sich das so vorstellen, dass Sie 20,000 Euro brutto pro Jahr verdienen, aber dank Ausgleichsleistung 30,000 Euro als Gutschrift für die Pensionsbeiträge erhalten. 

Was müssen Sie tun, um eine möglichst hohe Pension zu erhalten?

Haben Sie von Ihrem Versicherungsvertreter bereits einen Vesicherungsverlauf bekommen? Nein? Dann müssen Sie diesen umgehend anfordern. Überprüfen Sie bei Erhalt, ob man alle Ihre Kindererziehungszeiten eingetragen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie eine so genannte Kontenerklärung beantragen. Hierfür steht Ihnen die kostenlose Rufnummer 0800/100 48 00 zur Verfügung. 

Ausnahme Freiberuflichkeit und Pension

Wenn Sie beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet sind und sich gleichzeitig bei dem so genannten berufsständischen Vorsorgewerk versichern haben lassen, dann haben Sie automatisch Anspruch auf Erziehungszeiten in der Pensionsversicherung. Die gesetzliche Rente steht Ihnen ab einer fünf Jahre andauernden Versicherungszeit zu. Wenn Sie also Mutter von zwei Kindern sind (Achtung: Nur wenn diese nach 1991 geboren sind), dann sorgt alleine die Kindererziehungszeit dafür, dass Sie Ihre Rente erhalten.