„Taschengeldparagraf“: Wann sind Käufe von Kindern rechtswirksam?

Die Bezeichnung "Taschengeldparagraf" ist etwas irreführend. Gemeint ist der Paragraf 110 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Er regelt jedoch nicht die Höhe des Taschengeldes, sondern klärt, in welchem Umfang Kinder und Jugendliche geschäftsfähig sind. Lesen Sie in diesem Artikel, unter welchen Umständen Käufe von Kindern rechtswirksam sind und wann nicht.

Wann sind Kinder geschäftsfähig?

Kinder unter sieben Jahren gelten laut Paragraf 104 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch als nicht geschäftsfähig. Kauft ein Kind in diesem Alter etwas ohne Zustimmung der Eltern, ist der Kauf ungültig. Wenn die Eltern mit dem Einkauf ihres Kindes nicht einverstanden sind, können sie die Ware in das Geschäft zurückbringen.

Was bedeutet der Taschengeldparagraf?

Der Paragraf 110 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch lautet:
"Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Ist ein Kind mindestens sieben Jahre alt, ist es laut Paragraf 110 beschränkt geschäftsfähig. Die Eltern stellen das Taschengeld dem Kind zur freien Verfügung und deshalb darf es dieses auch nach eigenen Vorstellungen ausgeben. Nun bekommt aber nicht jedes Kind die gleiche Summe Taschengeld. Außerdem kann ein Kind sein Taschengeld ansparen oder Geldgeschenke für den Kauf einer teuren Anschaffung verwenden. Deshalb gibt es keine gesetzlich festgelegte Summe, für die Jugendliche einkaufen dürfen oder nicht.

Wann ist ein Kauf von Minderjährigen unwirksam?

Laut Taschengeldparagraf kann ein Kind ab sieben Jahren ohne Zustimmung der Eltern einkaufen gehen, wenn es die Ware vollständig von seinem Taschengeld bezahlt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen:

  • Auch mit dem eigenen Geld dürfen Kinder keine Waren kaufen, die für Jugendliche verboten sind wie Alkohol, Zigaretten oder Computerspiele mit Altersbeschränkung.
  • Schriftliche Verträge mit Jugendlichen wie bei Ratenkäufen oder für Abos sind ungültig. Denn das Kind würde sich mit diesen Verträgen finanziell langfristig binden. Allerdings kann der Erziehungsberechtigte solche Vereinbarungen nachträglich genehmigen.
  • Jugendliche dürfen keine Waren erwerben, deren Kaufpreis das Taschengeld übersteigt, wie zum Beispiel Autos oder Elektrogeräte.

Tipps für den Umgang mit dem Taschengeld

Einen Kauf Ihres Kindes nachträglich rückgängig zu machen ist unangenehm und umständlich. Versuchen Sie stattdessen, mit Ihrem Kind stets im Gespräch zu bleiben. Seien Sie ein Vorbild und diskutieren Sie mit Ihrem Kind über Ihre Kaufentscheidungen. Warum greifen Sie manchmal zu dem teuren Produkt und manchmal zu dem preiswerten? Auf diese Weise erziehen Sie Ihr Kind zu einem kritischen Verbraucher, der nicht jedes angebliche Schnäppchen kauft.

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