So füllen Sie eine Erziehungsbeauftragung aus

Jugendliche unter 18 Jahren können auch nach 24 Uhr Tanzveranstaltungen besuchen, wenn sie eine erziehungsbeauftragte Person begleitet. Die Erziehungsbeauftragung wird für die jeweilige Veranstaltung schriftlich festgelegt. Laden Sie sich gleich hier die entsprechende Vorlage im Pdf-Format herunter.

Erziehungsbeauftragung im Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt, ob und wie lange Kinder und Jugendliche Gaststätten, Diskotheken und Tanzveranstaltungen besuchen dürfen. Die strengen Vorgaben lockern sich, wenn eine sorgeberechtigte Person, in der Regel ein Elternteil, die Kinder begleiten.

Die sorgeberechtigte Person kann die Erziehungsaufgaben aber auch auf eine sogenannte erziehungsbeauftragte Person übertragen. Diese Vereinbarung treffen Sie in der Regel formlos mit der entsprechenden Person, zum Beispiel wenn Ihr Kind mit den Großeltern oder Verwandten unterwegs ist. Lesen Sie die Regelungen im Jugendschutzgesetz für Kinder und Jugendliche.

Wer ist eine erziehungsbeauftragte Person?

Die Definition der erziehungsbeauftragten Person ist in Paragraf 1, Absatz 1, Nummer 4 des Jugendschutzgesetzes festgelegt:

  • Die erziehungsbeauftragte Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern zeitweise Erziehungsaufgaben wahr.
  • Die erziehungsbeauftragte Person verpflichtet sich, das Kind zu beaufsichtigen. Sie schützt das Kind vor Gefahren, verbietet bzw. reglementiert den Alkoholkonsum und sorgt für einen sicheren Heimweg des Kindes.
  • Die erziehungsbeauftragte Person ist für das Kind stets erreichbar.
  • Ist eine erziehungsbeauftragte Person zum Beispiel durch zu starken Alkoholkonsum beeinträchtigt, ist die Vereinbarung ungültig. Das Kind oder der Jugendliche ist in diesem Fall ohne erziehungsbeauftragte Person unterwegs.
  • Aufgrund des Interessenkonfliktes dürfen Veranstalter und Gewerbetreibende wie der Diskothekbesitzer keine Erziehungsbeauftragung übernehmen.

Tipps für Eltern

Überlegen Sie sich ernsthaft, welche Personen Sie mit der Erziehungsbeauftragung für Ihr Kind ermächtigen. Denn diese Person übernimmt zeitweise die Erziehungsaufgaben der Eltern. Für diese Verantwortung braucht die erziehungsbeauftragte Person eine gewisse Autorität gegenüber dem Kind. Volljährige Freunde Ihres Kindes sind deshalb keine geeigneten Personen für die Erziehungsbeauftragung.

  • Erteilen Sie die Erziehungsbeauftragung nur an Personen, die Sie gut kennen.
  • Versichern Sie sich im persönlichen Gespräch, dass die erziehungsbeauftragte Person Ihrem Kind zwar altersgerechte Freiräume einräumt, aber auch Grenzen setzt, zum Beispiel in Hinblick auf den Alkoholkonsum.
  • Füllen Sie gemeinsam mit dem Jugendlichen das Formular aus und halten Sie die vereinbarten Ausgehzeiten schriftlich fest.
  • Treffen Sie klare Absprachen mit der erziehungsbeauftragten Person, zum Beispiel bringt sie Ihr Kind zur verabredeten Uhrzeit nach Hause.
  • Wenn Ihr Kind mit einer erziehungsbeauftragten Person unterwegs ist, müssen Sie für Rückfragen des Veranstalters jederzeit telefonisch erreichbar sein.

Der Partyzettel

Für Jugendliche unter 18 Jahren endet der Besuch einer öffentlichen Veranstaltung oder einer Diskothek um spätestens 24 Uhr. Die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person hebt diese zeitliche Grenze auf. Viele Veranstalter und Gastronomen verlangen eine schriftliche Legitimierung, den sogenannten Partyzettel. Eltern, Jugendliche und die erziehungsbeauftragte Person füllen dieses Formular für die entsprechende Veranstaltung aus.

Für das Erziehungsbeauftragungsformular gibt es keine gesetzlich festgelegte Vorlage. Viele Veranstalter und Tanzlokale bieten das Formular auf ihren Webseiten zum Herunterladen an. Neben dem Personensorgeberechtigten, in der Regel ein Elternteil, füllen der Jugendliche und die erziehungsbeauftragte Person das Formular aus.

Idealerweise steht auf dem Formular auch der Veranstaltungsort sowie die vereinbarte Ausgehzeit. Die Erziehungsbeauftragung gilt nur für diesen Termin. Zusätzlich zum Formular brauchen die Jugendlichen eine Kopie des Personalausweises der sorgeberechtigten Person, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen. Die Jugendlichen und die erziehungsbeauftragte Person müssen sich auf Verlangen ebenfalls ausweisen.

Hier gibt es das Erziehungsbeauftragungsformular als Pdf-Datei zum Herunterladen.