Schule: Homeschooling kann zu Verlust des Sorgerechts führen

In letzter Zeit wurde immer wieder über Eltern berichtet, die ihre Kinder nicht mehr in öffentliche Schulen schicken wollten. Begründet wurden diese Versuche der Durchsetzung des „Homeschoolings“ vielfach damit, dass die Kinder in den staatlichen Schulen nicht entsprechend den Glaubensvorstellungen der Eltern, sondern viel zu freizügig erzogen würden. Hierbei handelt es sich in der Mehrzahl um Eltern, die einer christlichen Freikirche angehören. Doch Vorsicht: Bei Verletzung der Schulpflicht droht die Entziehung des Sorgerechts.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16.11.2007 (Az. XII ZB 41/04 und XII ZB 42/07) entschieden, dass Eltern, die ihr Kind aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, in letzter Konsequenz das elterliche Sorgerecht entzogen werden kann. Nach Ansicht der obersten Zivilrichter sei es eines der wichtigsten pädagogischen Ziele der Grundschule, Toleranz zu vermitteln und zu praktizieren. Dem dürften Eltern ihre Kinder nicht entziehen, auch wenn sie im Übrigen mit einzelnen Lerninhalten oder -methoden nicht einverstanden sind, weil sie gegen ihre Glaubensüberzeugungen verstoßen.

Der Bundesgerichtshof vertrat in seiner Entscheidung zudem die Auffassung, dass die Unterrichtung der Kinder zu Hause der Bildung von abgeschotteten Parallelgesellschaften Vorschub leiste. Dies sei aber weder der Allgemeinheit zuzumuten, noch entspreche es dem Wohle der betroffenen Kinder. Daher könne den Eltern, wenn sie sich hartnäckig und trotz Verhängung von Bußgeldern weigerten, ihr Kind in eine öffentliche Schule zu schicken, das Sorgerecht, zumindest für den Teilbereich „Schulangelegenheiten“, entzogen werden. In einem solchen Fall würde vom Gericht ein Pfleger bestimmt, der für den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder sorgt und auch alleiniger Ansprechpartner der Schulleitung und Lehrer ist.