Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (09.10.2003, Az.: 2 A 11188/03) hat entschieden, dass die Eltern des erkrankten Kindes die Kosten für die Klassenfahrt nicht erstattet bekommen. In der Begründung heißt es, dass es weder der Schule noch den anderen Eltern zuzumuten sei, das Erkrankungsrisiko zu tragen. Dies liege ausschließlich bei den jeweiligen Eltern.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es daher äußerst sinnvoll, bei Klassenfahrten für die Schüler eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sind äußerst günstig, sichern aber das Krankheitsrisiko vollständig ab. Eine solche Versicherung kostet ab ca. 2 Euro pro Teilnehmer. Die Eltern, deren Kind erkrankt, bekommen dann die Reisekosten von der Versicherung erstattet. Für Klassenfahrten empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung.
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