Kindergeld: Kindergeldantrag richtig stellen

Kindergeld steht allen Eltern zu und zwar sowohl für leibliche Kinder, als auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder (für Letztere nur, wenn das Kind dauerhaft in Ihrer Familie lebt). Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schul- oder Berufsausbildung des Kindes, Behinderung des Kindes) auch bis zum 25. Lebensjahr. Das Kindergeld wird zusätzlich zum neuen Elterngeld gezahlt! Sie müssen einen entsprechenden Kindergeldantrag stellen.
Kindergeld wird Ihnen einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt
  • für das erste und zweite Kind 164 Euro monatlich,
  • für das dritte Kind 170 Euro monatlich,
  • für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro monatlich.
Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person einen Kindergeldantrag stellen. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, können sie wählen, wer von beiden den Kindergeldantrag stellt..

Achtung: Die richtige Wahl kann Ihnen mehr Kindergeld bringen!
Wenn Sie z.B. in einer Patchwork-Familie leben, kann es durchaus einen Unterschied machen, wer den Kindergeldantrag stellt.

Beispiel: Eine Frau heiratet einen Vater von zwei Kindern. Von diesen beiden Kindern lebt nur das jüngere im gemeinsamen Haushalt, das ältere lebt bei der geschiedenen Ehefrau. Später werden noch zwei Kinder geboren. Stellt nun die Ehefrau den Kindergeldantrag für die beiden gemeinsamen oder auch für alle drei im Haushalt lebenden Kinder, bekommt die Familie 2 x 164 Euro und 1 x 170 Euro = 498 Euro.

Stellt der Ehemann den Kindergeldantrag, bekommt er zwar für das Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt, kein Kindergeld, es gilt jedoch als so genanntes Zählkind. Das heißt, die drei im Haushalt lebenden Kinder gelten als zweites, drittes und viertes Kind. Somit stehen der Familie 2 x 164 Euro + 195 Euro (für das vierte Kind) zu, also insgesamt 523 Euro und damit Monat für Monat 25 Euro mehr!

Der Kindergeldantrag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. In der Regel ist das die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Betriebes befindet. Unter www.familienkasse.de können Sie ein Ortsverzeichnis der Familienkassen als Pdf-Datei herunterladen. Dort finden Sie auch Vordrucke für den Kindergeldantrag.