Elterngeld: Berechnung bei Teilzeitarbeit

Das Elterngeld beträgt bei Teilzeitarbeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Allerdings werden als Einkommen vor der Geburt höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.

Elterngeld können alle Mütter und Väter beantragen, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Liegen diese Voraussetzungen vor, gibt es das Elterngeld für einen Zeitraum von 14 Monaten.

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro monatlich. Wie hoch das Elterngeld im Einzelfall ist, kann man relativ einfach selbst berechnen. Im Internet stehen zur Berechnung des Elterngelds verschiedene Rechner zur Verfügung.

Berechnung des Elterngeldes
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Für Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro monatlich. Gering verdienende Eltern werden durch das Elterngeld zusätzlich unterstützt.

Berechnung des Elterngeldes für Arbeitnehmer
Zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens werden bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Bruttoeinkommen (ohne sonstige Bezüge wie z. B. Einmalzahlungen) die Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen. Hierzu stellt der Arbeitgeber der zuständigen Behörde eine entsprechende Bescheinigung über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit bzw. Teilzeitarbeit aus.

Da das Elterngeld aus dem vor der Geburt des Kindes verfügbaren Erwerbseinkommen berechnet wird, ist ferner ein Abzug für Werbungskosten vorzunehmen. Im Interesse einer einfachen Antragstellung werden diese mit einem Zwölftel des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags abgezogen. Dieser beträgt monatlich 76,67 Euro.

Berechnung des Elterngeldes bei Teilzeitarbeit
Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt das Elterngeld 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Dabei werden als Einkommen vor der Geburt höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.

Diese Bemessungsgrenze bei der Berechnung des Elterngeldes führt dazu, dass die Obergrenze des zum Ausgleich wegfallenden Einkommens gezahlten Elterngelds 1.800 Euro beträgt (67 % von 2.700 Euro).

Beispiel: Vor Bezug des Elterngeldes erhielt der das Kind betreuende Elternteil 3.200 Euro netto im Monat. Durch die Teilzeitarbeit verdient er 2.100 Euro netto im Monat. Das Elterngeld wird aus der Differenz zwischen der Bemessungsgrenze von 2.700 Euro und dem Einkommen bei Teilzeitarbeit von 2.100 Euro betrachtet. Aus den hiermit zu berücksichtigenden 600 Euro berechnet sich ein Elterngeld in Höhe von etwas mehr als 400 Euro (67 % von 600 Euro).