Internet-Abzocke: Was tun, wenn Ihr Kind ein Abo abgeschlossen hat

Helle Aufregung bei den Eltern des 11-jährigen Armin. Per Post kam die Rechnung über ein teures Klingelton-Abo, das Armin via Internet abgeschlossen hat. – Er habe gar kein Abo bestellt, sondern nur kostenlos Klingeltöne heruntergeladen, beteuert der Junge. Offensichtlich ist er in eine Internet-Abzockfalle getappt. Beachten Sie die folgenden 5 Tipps, was Eltern in solch einem Fall tun können.

1. Bewahren Sie die Ruhe

Das wichtigste ist, dass Sie nicht in Hektik geraten und sofort zahlen, sobald Ihnen eine Abo-Rechnung zugestellt wird, die auf Internet-Aktivitäten Ihres Kindes zurückzuführen ist.

2. Vollziehen Sie den Vorgang nach

Lassen Sie sich von Ihrem Kind genau erklären, was es gemacht hat. Bitten Sie es, die Internetseite noch einmal aufzurufen. So können Sie nachvollziehen, wie es zu dem ungewollten Abo gekommen ist und über welche Fallstricke es gestolpert ist.

3. Stellen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung in Frage

Überprüfen Sie nun, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, was meistens nicht der Fall ist:

  • Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig. Sie können damit keine wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen (§ 104 BGB).
  • Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren können nur mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten Geschäfte abschließen. Ein Vertrag, zu dem die Eltern nicht zugestimmt haben oder nicht zustimmen, ist unwirksam.
  • Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Er beinhaltet, dass in kleinere Rechtsgeschäfte eine generelle Einwilligung der Eltern besteht, also im Umfang des üblichen Taschengelds. Damit können Kinder z. B. auf eigene Faust etwas Süßes im Supermarkt kaufen, nicht jedoch größere Geschäfte tätigen oder Geschäfte mit einer längerfristigen Bindung wie einem Abonnement.
  • Für einen gültigen Vertrag dürfen die finanziellen Bedingungen nicht in den AGBs versteckt sein. Vielmehr müssen sie auf der Angebotsseite deutlich erkennbar sein. Sind die Preise aber offensichtlich versteckt, kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.

4. Stellen Sie fest, dass kein Vertrag entstanden ist

Beantworten Sie die Rechnung mit Ihrer Feststellung, dass kein Vertrag mit Ihrem Kind zustande gekommen ist. Teilen Sie mit, dass Sie Ihre Zustimmung zu dem Vertrag als Sorgeberechtigter und die Zahlung verweigern. Erklären Sie außerdem, dass Sie den Vertrag widerrufen bzw. ihn wegen Irrtums  vorsorglich  anfechten. Vergessen Sie das Wort „vorsorglich“ nicht, denn mit dem Widerruf bestätigen Sie sonst, dass doch ein Vertrag existiert.

5. Lassen Sie sich nicht einschüchtern

Bezahlen Sie trotz folgender Drohbriefe nicht. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen, schalten Sie einen Anwalt ein. Der wird sie schnell beruhigen, denn meist ist ihm der Internet-Anbieter schon bekannt und er weiß, dass sein Schreiben dem Spuk ein Ende setzen wird.

Fazit: Internet-Abzocker treten forsch auf. Doch bieten Sie Ihnen mit Hilfe dieser 5 Tipps die Stirn anstatt klein beizugeben. Für Ihr Kind wird dies sicher eine Lehre sein. Verhindern Sie weitere Fälle dieser Art durch eine dezidierte Aufklärung anhand dieses Falles.

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