Wie die neue Berechnungsmethode Ihr Elterngeld kürzt

Bei der Berechnung des Elterngeldes existiert derzeit ein großes Durcheinander: Die einzelnen Länder wollten erreichen, dass das Verfahren für die Berechnung nicht weiterhin so bürokratisch abläuft und fordern eine Änderung des Gesetzes. Dadurch bekommen jedoch viele Eltern weniger Elterngeld als vorher. Wie wirkt sich die neue Berechnungsmethode auf das Elterngeld aus und was müssen Sie beachten?

Ziele der neuen Berechnungsmethode des Elterngeldes

Aufgrund der neuen Art der Berechnung des Elterngeldes bekommt eine Vielzahl von Müttern und Vätern seit Beginn des Jahres 2013 weniger Elterngeld als vorher. Im ungünstigsten Fall betragen die Zahlungen für ein Kind, welches im Jahr 2013 zur Welt kommt, rund 40 Euro weniger pro Monat als für eines, das im Jahr 2012 geboren wurde – so berichtet die "Süddeutsche Zeitung" Anfang 2013, die sich mit ihrem Artikel auf die Berechnungsmethode des Elterngeldes des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner beruft.  

Die neue Berechnungsmethode hat ihren Ursprung nach Aussagen des Bundesfamilienministeriums in einer Gesetzesinitiative der einzelnen Länder des Bundes. Ziel ist die Beendigung der Bürokratisierung des Elterngeldvollzugs. Laut Aussagen einer Sprecherin setzen die Änderungen den einstimmigen sowie ausdrücklichen Wunsch der einzelnen Bundesländer nach Vereinfachungen im Verwaltungswesen um.

Trotz vorhandener Skepsis habe das Bundesfamilienministerium dem Wunsch der einzelnen Bundesländer mit dieser Änderung des Gesetzes bezüglich des Elterngeldes entsprochen. 

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Nach erfolgten Berechnungen seitens des Steuerexperten erhält zum Beispiel eine verheiratete Mutter oder auch ein verheirateter Vater mit einem Einkommen von 4100 Euro brutto pro Monat nach der neuen Berechnungsmethode für das Elterngeld gut 40 Euro weniger als vorher. Aber auch für die Eltern, die nur die Hälfte hiervon verdienen, ist der Ausfall beim Elterngeld nicht gerade gering: Verfügen Sie über ein Einkommen von 2000 Euro brutto, so fällt das gezahlte Elterngeld pro Monat um 10,18 Euro geringer aus als bei der bislang gültigen Berechnungsmethode.

Hechtner macht außerdem darauf aufmerksam, dass der im Internet vorhandene Rechner für Elterngeld des Ministeriums bislang die gesetzliche Änderung noch nicht berücksichtigen würde. So wird zum Beispiel bei einem Bruttolohn von 4200 Euro pro Monat immer noch das Elterngeld von 1770,29 Euro angezeigt. In der Realität jedoch bekommen Sie als Eltern eines im Jahr 2013 geborenen Kindes aber lediglich 1748,35 Euro Elterngeld ausgezahlt.

Rechner für Elterngeld als Planungshilfe

Seitdem man das Gesetz für die Berechnung von Elterngeld verändern möchte, würde nach Aussagen von Hechtner unter anderem die Obergrenze der Beiträge für die Krankenversicherung keine Berücksichtigung mehr finden. Damit würde den Besserverdienenden eine höhere Zahlung von Beiträgen unterstellt, als diese in der Realität geleistet hätten.

Laut Mitteilung des Ministeriums stellt der Rechner für das Elterngeld nur eine Planungshilfe dar, die Schlüsse über eine ungefähre Größenordnung des zu erwartenden Elterngelds geben soll. Der Rechner für das Elterngeld wird ständig auf dem aktuellen Stand gehalten, um so genau wie nur möglich das zu erwartende Elterngeld anzeigen zu können. Das Resultat des Online-Rechners für Elterngeld sei kein Ersatz für die amtliche Berechnung von Elterngeld.