Mutter-Kind-Kur abgelehnt – Wie Sie Widerspruch einlegen

Lehnt der Medizinische Dienst der Krankenkassen Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer Mutter-Kind-Kur ab, geben Sie bitte nicht auf. Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Unsere Tipps helfen Ihnen, Ihr Recht zu bekommen.

Mutter-Kind-Kur: Alarmierende Daten

Die Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Eltern, deren Gesundheit gefährdet ist. Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine medizinisch erforderliche Kur zu bezahlen. Das heißt, jede Mutter und jeder Vater haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Kur, wenn medizinische Gründe vorliegen. Soweit die Theorie. Laut dem Müttergenesungswerk stieg die Ablehnungsquote 2009 um 4 Prozent, insgesamt wurden 31 Prozent der Anträge abgelehnt. Wenn Sie betroffen sind, geben Sie nicht gleich auf. Laut Angaben des Müttergenesungswerks sind 45 Prozent der Widersprüche erfolgreich.

Mutter-Kind-Kur: Gründe für Ablehnung

Die Entscheidung über den Kurantrag trifft nicht Ihre Sachbearbeiterin sondern der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Sind die Unterlagen und Atteste nicht sorgfältig und detailliert ausgefüllt, zweifeln die Mitarbeiter an den notwendigen medizinischen Voraussetzungen. Häufige Begründung für einen abgelehnten Kuraufenthalt ist die Behauptung von Seiten des MDK, dass die ambulanten medizinischen Maßnahmen vor Ort noch nicht ausgeschöpft wurden. Auch wenn eine Mutter-Kind-Kur eher als nach vier Jahren wieder beantragt wird, lehnt der MDK den Antrag an.

Mutter-Kind-Kur: Wie lege ich Widerspruch ein

Falls Sie telefonisch von Ihrer Sachbearbeiterin die Ablehnung Ihrer Mutter-Kind-Kur erfahren, bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, welche weiteren ärztlichen Atteste erforderlich sind. Legen Sie innerhalb der nächsten vier Wochen schriftlich Widerspruch ein. Wichtig ist eine medizinische Begründung des Widerspruchs. Bitten Sie die behandelnden Ärzte noch einmal um eine ausführlichere medizinische Begründung für die Mutter-Kind-Kur. Haben Sie die Unterlagen eingereicht, prüft der MDK den Vorgang ein weiteres Mal. Werden Sie bitte nicht ungeduldig, der Vorgang kann einige Monate dauern.

Mutter-Kind-Kur: Tipps für den Widerspruch

  • Gehen Sie zu einer Beratungsstelle für Mutter-Kind-Kuren. Die Ansprechpartner helfen Ihnen kompetent und kostenfrei. Auf der Internetseite des Müttergenesungswerks finden Sie eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt alle Ihre gesundheitlichen Probleme in dem Attest aufführt. Vergessen Sie auf keinen Fall psychische oder psychosomatische Einschränkungen wie Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit, Weinkrämpfe, Ohrgeräusche, Magenschmerzen, Herzrasen, Unruhe.
  • Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie Ihre persönliche Situation und Ihre gesundheitlichen Leiden schildern. Begründen Sie, warum Sie vor Ort die ambulanten Möglichkeiten nicht ausschöpfen können. Beispiel: Zusätzliche Arzttermine im Alltag bedeuten für Mütter Stress und dienen weder der Gesundung noch der Erholung.
  • Liegen medizinische Gründe wie eine chronische Erkrankung vor, kann eine Kur vor Ablauf der Frist von vier Jahren wiederholt werden. Bitten Sie Ihren Arzt, die medizinischen Gründe für die Kurwiederholung detailliert aufzulisten. 
  • Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, hilft Ihnen vielleicht ein Wechsel der Krankenkasse.

Mutter-Kind-Kur: Widerspruch bleibt erfolglos

Haben Sie Widerspruch eingelegt, heißt es abwarten. Immerhin wird jeder zweite Widerspruch positiv beschieden. Erhalten Sie erneut eine Ablehnung der Kostenübernahme für eine Mutter-Kind-Kur, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Es entstehen zwar keine Gerichtskosten, aber eventuell fallen Gebühren für den Anwalt oder für Gutachten an.

Wenn eine Kur bewilligt wurde, hilft zur optimalen Vorbereitung Der Weg zum Kur-Erfolg: Ein Ratgeber für Mutter/Vater-Kind-Kuren.

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