Cyber-Mobbing: Datenschutz im Internet

Jugendliche sollten auf die Gefahren im Netz aufmerksam gemacht werden. Gerade Jugendliche und Kinder geben im Internet zu leicht sensible Daten von sich preis. Sehr leichtsinnig werden Fotos eingestellt, die nicht für fremde Augen bestimmt sind. Doch das Internet hat ein Gedächtnis wie ein Elefant. Unbedachte Handlungen von Heute können tragende Probleme in der Zukunft hervorrufen.

Datenklau, Massendatenspeicherung entrüsten die Öffentlichkeit. Gleichzeitig geben viele Menschen ihre privaten Daten im Internet preis, missachten Schutzmaßnahmen oder verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte anderer. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, sich der Gefahren im Netz bewusst zu sein. Nur wer sensibel im Netz mit seinen Daten umgeht, bewegt sich sicher im Internet.

Jeder hat ein Grundrecht auf Datenschutz

Personenbezogene Daten besitzen einen besonderen Schutz, nur man selbst entscheidet, welche Daten preisgegeben werden. Im Falle von Minderjährigen können die Eltern mitbestimmen, welche Daten veröffentlicht werden und welche nicht. Grundsätzlich wird zwischen „sensiblen“ und „nicht-sensiblen“ Daten unterschieden.

Sensible Daten betreffen zum Beispiel

  • die politische Meinung
  • ethnische Herkunft
  • Gesundheit
  • religiöse Überzeugung
  • das Sexualleben und vieles mehr

Nicht sensible Daten sind

  • Adresse
  • Beruf
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer

Sensible personenbezogene Daten dürfen nicht verwendet werden, nur wenn der Betroffene sie selber veröffentlicht oder sein Einverständnis gegeben hat. Nicht sensible Daten dürfen verwendet werden, wenn der Betroffene selbst zustimmt, die Daten lebenswichtig für den Betroffenen sind oder überwiegend berechtigte Interessen eines Dritten vorliegen.

Datenschutz: Die Gesetze

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Kunsturhebergesetz (KUG), bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang mit eigenen und fremden Daten im Internet. Folgende Grundsätze sind in den einzelnen Gesetzen verankert:

  1. Die informierte Einwilligung
    Die einzelnen Seiten müssen den User über Art, Umfang, Ort und Zweck der Nutzung seiner Daten informieren. Hierzu verfassen die einzelnen Seiten Datenschutzerklärungen, die der User mit einen Haken als gelesen kennzeichnen muss, bevor er sich anmelden kann. Dieses Häkchen ermächtigt den Anbieter die Daten so zu nutzen wie in der Datenschutzerklärung angegeben.
  2. Systemschutz und Datenvermeidung
    Diese technische Regelung kontrolliert die Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtlich. Bestands- und Nutzungsdaten werden durch gestraffte Strukturen getrennt. Dadurch soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vermieden werden. Zum Beispiel müssen personenbezogene Nutzungsdaten spätestens unmittelbar nach dem Ende der Nutzung gelöscht werden, sofern es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt. Abrechnungsdaten dürfen nur dann genutzt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
  3. Das Recht am eignen Bild
    Im KUG werden die allgemeinen Persönlichkeitsrechte geregelt, es berechtigt jeden Menschen allein darüber zu entscheiden, ob eine Ablichtung gezeigt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Dies betrifft vor alle Nutzer von Fotoalben von Social- Communities sowie Foto- und Videoplattformen. Vor jeder Veröffentlichung muss geprüft werden, ob eine Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich sind. Ausnahmen bilden, Landschaftsaufnahmen (wenn Personen nur im Hintergrund zu sehen sind), Bilder einer Veranstaltung (in denen die Menschen nicht im Vordergrund stehen), sowie Ablichtungen von Personen des Zeitgeschehens (Prominente).

Datenschutz: Datenspuren und Datensammler

Jeden Tag hinterlassen wir Datenspuren, auf Videokameras, beim Gebrauch von Kredit- und EC Karten, Rabatt- und Kundendaten, Telefonverbindungen, Login Daten von Internet Portalen und Internetprotokollen. Gerade Firmen brauchen für so genannte „“Rechtgeschäfte“ Daten der User. Die beinhalten gerade fürs Online-Shopping Daten wie Name, Adresse und E-Mail. Doch viele Anmeldungen im Internet benötigen eine Menge an Daten, die nicht zwingend benötigt werden. Wenn man sich anmelden möchte, wird man „gezwungen“, diese Daten preiszugeben. So erfahren Firmen sehr schnell mehr als einem lieb ist.

Datenschutz: Personalisierte Werbung durch Cookies

Jede kennt das Phänomen, beim Surfen durchs Internet. Auf der Suche z. B. nach Basketball-Wettkämpfen erscheint auf der Seite auf einmal Werbung für Basketballschuhe, Trikots, Schuhe und Trainingsanzügen.

Diese Art von Werbung kommt durch die sogenannten „Cookies“ zustande. Das Surfverhalten wird gescannt und protokolliert und auf die Werbung auf die einzelnen Surfverhalten abgestimmt. Cookies, kleine Datenpakete, werden automatisch auf ihren Rechner angelegt und von bestimmten Anbietern gelesen.

Es gibt zwei Arten von Cookies, Browsercookies und Flash-Cookies. Die Browsercookies werden über den Browser gespeichert und können einfach gelöscht werden. Flash-Cookies werden unabhängig vom Browser im Adobe Flash Player gespeichert und können nur dort gelöscht werden.

Millionen von User benutzen täglich das Internet und geben leichtfertig ihre Daten heraus. Hier gilt das Lesen vom Kleingedruckten in den Datenschutzerklärungen als unabdingbar, um die eignen Daten zu schützen. Sollte man dennoch seine Daten freigeben, hat man im Nachhinein fast keine Chancen mehr, einen Missbrauch der Daten anzuzeigen.

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