Elternzeitrechner: Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre Elternzeit

Alle Väter und Mütter haben in Deutschland Anspruch auf Elternzeit für die Erziehung und Betreuung der Kinder. Voraussetzung ist lediglich, dass die Betreuung des Kindes übernommen wird und berufliche Tätigkeiten 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Der Anspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber.

Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis zwar grundsätzlich bestehen, doch die Ansprüche des Arbeitnehmers ruhen. Nach Ablauf der Elternzeit können Eltern wieder in ihren Beruf zurückkehren. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten und auch die Arbeitsverträge werden unverändert weitergeführt.

Einen Online Elternzeitrechner nutzen

Grundsätzlich stehen jedem Elternteil maximal drei Jahre Elternzeit zu, doch die Länge ist von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl der Kinder bei Mehrlingsgeburten, abhängig. Auch die Mutterschutzfrist wird angerechnet. Mit einem Elternzeitrechner können Eltern genau ermitteln, wie viele Monate Elternzeit ihnen zustehen.

Ein Elternzeitrechner bietet ein einfaches Online-Formular, das zunächst ausgefüllt werden muss. Die Programme berücksichtigen auch die Mutterschutzfrist und berechnen zuverlässig die mögliche Dauer der Elternzeit. Es werden zunächst wichtige Daten wie der errechnete Geburtstermin, der tatsächliche Geburtstermin, die Anzahl der Geschwister bei Mehrlingsgeburten und eventuell eine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes abgefragt. Diese Faktoren werden bei der Berechnung der Elternzeit über den Elternzeitrechner berücksichtigt.

Bereits nach wenigen Sekunden ist das Ergebnis ermittelt. Etwas detaillierter sind Elternzeitrechner, die auch den Partner mit in die Berechnung einbeziehen. Denn theoretisch können beide Elternteile gleichzeitig drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und dabei parallel bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Eine Beispielrechnung für die Elternzeit

Die Elternzeit beträgt in Deutschland grundsätzlich maximal drei Jahre. Gerechnet wird immer vom Geburtstermin des Kindes an. Die Frist von drei Jahren endet damit exakt einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes.

Angenommen, das Kind wird am 1. September geboren, dann endet die Elternzeit normalerweise drei Jahre später am 31. August. Wurden Zwillinge geboren, sind sogar sechs Jahre Elternzeit möglich.

Die drei Jahre gelten zumindest für den Vater des Kindes, denn wenn die Mutter Elternzeit beantragt, wird die achtwöchige Mutterschutzfrist, die Müttern nach § 6 Abs. 1 MuSchG zusteht, auf die Elternzeit angerechnet. Tatsächlich ist die Elternzeit daher bei Müttern faktisch 8 Wochen kürzer.

Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt beantragen

Im Normalfall muss die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes beansprucht werden. Unter bestimmten Umständen kann ein Teil der Elternzeit aber auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Das Gesetz ermöglicht es, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten zwischen dem Beginn des vierten und Ende des achten Lebensjahres des Kindes zu beantragen.

In diesem Fall ist aber die Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Der Arbeitgeber erteilt die Zustimmung nach "billigem Ermessen", er kann betriebliche Interessen und das Interesse an der Kinderbetreuung abwägen. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit zwischen dem vierten und dem Ende des achten Lebensjahres ablehnt, muss er plausibel darlegen können, dass die Elternzeit negative Auswirkungen auf den betrieblichen Ablauf hat.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen

Ein guter Elternzeitrechner berücksichtigt auch die Elternzeit des Partners. Denn es kann unter bestimmten Umständen eine gute Lösung sein, wenn beide Elternteile gleichzeitig ihre Elternzeit beanspruchen und währenddessen in Teilzeit arbeiten. Beide genießen dann den besonderen Kündigungsschutz, den der Gesetzgeber während der Elternzeit garantiert.