Die Scheidung der Ehe: Ausgangsbasis und erste Überlegungen

Die Scheidung von ihrem Partner ist für Sie unumgänglich. Eine Aussöhnung kommt nicht in Frage. Die Trennung im Rechtssinne ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können bei der Durchsetzung der Positionen und Interessen Hilfe in Anspruch nehmen.

Es gab eine Zeit, da waren Sie mit Ihrem Partner glücklich und haben geheiratet. Jetzt haben Sie festgestellt, dass es nicht mehr geht und Sie sich von Ihrem Partner trennen müssen. Wer dabei letztlich die entscheidenden Worte ausspricht oder die Trennung einleitet ist rechtlich völlig uninteressant.

Die entscheidende Frage an dieser Stelle ist lediglich, ob einer der Ehegatten sich endgültig für die Trennung entschieden hat oder nicht. Solange keiner von beiden sich sicher ist, sollte eine Aussöhnung versucht werden. Nicht der schlechteste Weg hierbei ist sich Unterstützung bei einer der weitgehend kostenlosen Ehe- und Familienberatungsstellen zu holen, die von Ländern, Gemeinden und Kirchen eingerichtet wurden. Selbstverständlich können auch Psychologen / Psychotherapeuten Hilfe geben, deren Beratung jedoch regelmäßig kostenpflichtig ist.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren
Ist die Entscheidung gefallen, dass kein Weg an der Trennung vorbeiführt, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Bei den meisten Ehegatten führt die Entscheidung zur Trennung meist dazu, dass die Ehe auch in rechtlicher Hinsicht schnell beendet werden soll. Damit gilt es, das gerichtliche Scheidungsverfahren vorzubereiten.

Sind beide Ehegatten bereit, die Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln, dann kann das Verfahren durch die sogenannte einvernehmliche Scheidung vergleichsweise rasch, kostengünstig und mit in der Regel geringeren psychischen Belastungen durchgeführt werden.

Eine Trennung im Rechtssinn liegt vor,

  • wenn zwischen den Ehegatten keine intimen Beziehungen mehr bestehen, und
  • sie einander keine Haushalts- und Versorgungsleistungen mehr erbringen, und
  • sie die Mahlzeiten nicht mehr gemeinsam einnehmen.

Versöhnungen können unbeachtlich bleiben, solange sie nur von kurzer (maximal acht bis zwölf Wochen) Dauer sind.

Einvernehmliche Scheidung
Viele Ehegatten, die die Scheidung wünschen, wollen die einvernehmliche Scheidung. Aber sie können in der Praxis nicht miteinander kommunizieren. Zu groß ist vielleicht der Trennungsschmerz oder der Trennungsprozess hat noch nicht verheilte Wunden gerissen. Auch hier gilt es, sich der Hilfe erfahrener Berater zu versichern, die die Ehegatten einzeln oder zusammen über einen bestimmten Zeitraum, der nicht das ganze Trennungs-. und Scheidungsverfahren umfassen muss, begleiten. Maßgeblich sind hier Rechtsanwälte, Mediatoren und Psychologen/Psychotherapeuten.

  • Die originäre Aufgabe des Rechtsanwaltes ist die Feststellung und Durchsetzung der rechtlichen Positionen des von ihm vertretenen Ehegatten.
  • Der Mediator vermittelt neutral zwischen den Ehegatten, damit sie trotz des Streits die verbliebenen Gemeinsamkeiten herausfinden und eine für sie interessengerechte Einigung erzielen können.
  • Der Psychologe/Psychotherapeut hilft dem von ihm beratenen Ehegatten bei der Verarbeitung der Trennung und Scheidung.