Keine Betriebskostennachforderung gegen insolvente Mieter

Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum stellt eine Insolvenzforderung dar. Damit beantwortet der BGH die Frage, ob eine Betriebskostennachforderung gegenüber einem insolventen Mieter auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch gar nicht erstellt worden war.

Verweigerung von Instandsetzungen: Wann Sie dem Mieter kündigen dürfen

Instandsetzungen und Modernisierungen hat Ihr Mieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu dulden. Ein Verstoß gegen diese Duldungspflicht genügte bisher nicht für eine Kündigung des Mietverhältnisses. Sie mussten den Mieter stattdessen nach Ansicht vieler Gerichte zunächst auf Duldung verklagen. Das gilt nach der jetzigen BGH-Entscheidung nicht mehr.

Tappen Sie beim Vorkaufsrecht des Mieters nicht in die Haftungsfalle!

Anfang des Jahres hat der BGH einem Wohnungsmieter eine hohe Schadenersatzsumme zugebilligt, weil der Vermieter sein Vorkaufsrecht vereitelt hatte (Urteil v. 21.01.15, Az. VIII ZR 51/14). Die Entscheidung ging durch die Presse und hat so manchen Vermieter verunsichert. Wir sagen Ihnen, wann Sie ein Vorkaufsrecht Ihres Mieters berücksichtigen müssen, damit Sie nicht in diese Haftungsfalle tappen.

Wenn der Mieter nicht rechtzeitig räumt, können Sie eine Nutzungsentschädigung fordern

Ihr Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht, solange der Mieter Ihnen die Räume gegen Ihren Willen vorenthält (§ 546a BGB). Das ist nicht nur der Fall, wenn der Mieter noch die Schlüssel besitzt und möglicherweise sogar die Räume noch bewohnt. Auch wenn Ihr Mieter in größerem Umfang Gegenstände in den Mieträumen zurücklässt, hat er die Wohnung nach Auffassung der Gerichte nicht zurückgegeben.

Barrierefreiheit im Wohnungseigentum

Treffen kann es jeden: eine Gehbehinderung durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach nur, weil man alt geworden ist. Dann kann der Zugang zur eigenen Wohnung plötzlich ein großes Problem darstellen. Im Wohnungseigentum sind dann auch die anderen Eigentümer involviert, denn: Der gehbehinderte Eigentümer verlangt, den barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen.

Die Grillsaison ist eröffnet: So handeln Sie bei Mieter-Beschwerden

Kaum steigen die Temperaturen, qualmt es wieder allerorten. Schätzungsweise 90 Millionen Mal schmeißen die Deutschen in jeder Saison den Grill an. Was für die einen das Sommervergnügen schlechthin ist, ist für die anderen ein Dauerärgernis. Und so kommt es jedes Jahr aufs Neue zu Beschwerden wegen Lärm und Qualmbelästigung – kein Wunder also, dass es schon Hunderte von „Grill-Urteilen“ gibt.

Altersgerechte Wohnung: So wahren Sie Ihre Interessen gegenüber dem Mieter

Mieter, die aus Altersgründen in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, wünschen sich immer häufiger einen seniorengerechten Umbau der Wohnung, damit sie weiterhin ohne fremde Hilfe in den vertrauten Räumen leben können. Wir zeigen Ihnen, was in dieser Situation Ihre Rechte und Pflichten sind. So können Sie sicher auf entsprechende Anfragen Ihres Mieters reagieren.

Hilfe, wem gehört welcher Kellerraum?

Das kommt in Praxis häufig vor: Sie kaufen oder erben eine Wohnung, möchten sie beziehen und suchen Ihren Keller. Aber: Alle Keller sind belegt. Sie wissen, dass zu Ihrer Wohnung ein Kellerraum gehört, und benötigen diesen auch dringend. Jetzt stellen sich 2 Fragen: Wie finden Sie heraus, welcher Kellerraum zu Ihrer Wohnung gehört und wie kommen Sie an diesen heran.

5 wichtige Fragen zur Gemeinschaftsordnung

Jeder Eigentümer weiß, dass die Gemeinschaftsordnung besonders wichtig ist und wesentliche Dinge der Gemeinschaft regelt. Doch auf Nachfrage stellt man oft fest, dass viele Eigentümer nicht wirklich wissen, was es mit der Gemeinschaftsordnung auf sich hat. Daher möchte ich Ihnen hier die 5 wichtigsten Fragen zu Ihrer Gemeinschaftsordnung beantworten.

Vorsicht: Kein Vorteil durch Verwalterentlastung!

Die meisten Einladungen zur Eigentümerversammlung sehen diesen Punkt vor: die Entlastung des Verwalters. Und die meisten Eigentümer erteilen die Entlastung auch ohne Weiteres. Allerdings werden dabei meist nicht die Konsequenzen eines solchen Entlastungsbeschlusses bedacht. Jedoch ist die Entlastung nur für eine Person von Vorteil – nämlich für Ihren Verwalter.

BGH: Raucher müssen ab sofort auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen

Wird durch den Tabakrauch eines auf dem Balkon rauchenden Mieters ein weiterer Hausbewohner wesentlich beeinträchtigt, kann dieser nicht verlangen, dass das Rauchen vollständig unterbleibt. Vielmehr haben beide Bewohner gegenseitig Rücksicht zu nehmen, was im Allgemeinen auf eine zeitliche Regulierung des Rauchens hinausläuft (BGH, Urteil v. 16.01.15, Az. V ZR 110/14).

Anwaltskosten können in den Wirtschaftsplan

Ständig querulierende Eigentümer, die gegen alles und nichts Anfechtungsklage erheben, gibt es leider in vielen Eigentümergemeinschaften. Beauftragt der Verwalter einen Anwalt für die in einem solchen Anfechtungsprozess beklagten Eigentümer, darf er dessen Vorschüsse aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen, wenn der Wirtschaftsplan hierfür Mittel vorsieht oder der Verwalter hierzu ermächtigt ist.

Sonderumlage: Wie viel, wofür und wann?

An einer Immobilie fallen immer wieder Instandsetzungsmaßnahmen an. In der Regel werden diese aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Manche Maßnahmen sind allerdings so kostspielig, dass die Instandhaltungsrücklage hierfür nicht ausreicht. Dann müssen Sie eine Sonderumlage bilden. Ich zeige Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen.

Wissen Sie, wofür Sie Ihren Verwalter bezahlen?

Ihr Verwalter erhält von Ihrer Gemeinschaft eine monatliche Vergütung. Nicht selten verlangen Verwalter aber über diese Grundvergütung hinaus noch eine zusätzliche Bezahlung. Dann kommt es häufig zum Streit darüber, inwieweit diese Bezahlung gerechtfertigt ist. Hier können Sie nur gewinnen, wenn Sie wissen, wofür Sie Ihren Verwalter eigentlich bezahlen.

Neues Gesetz: Vermieten ab jetzt nie mehr ohne Wohnungsbesichtigung!

Um den Schutz von Verbrauchern noch weiter auszubauen, wurden vor kurzem deren Widerrufsrechte gestärkt und zusätzliche Informationspflichten für Unternehmer in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingebaut. Diese neuen Regelungen spielen auch für Vermieter und die in ihrem Namen tätigen Makler oder Verwalter bei Abschluss von Mietverträgen oder Änderungsvereinbarungen eine Rolle.

Zahlungsverzug: Reagieren Sie am besten sofort bevor Verluste drohen

Nimmt der Vermieter trotz anfänglicher Abmahnungen später Zahlungsverzögerungen über Jahre hin, kann er deshalb später nicht ohne Weiteres kündigen. Denn die Duldung einer verspäteten Zahlung kann eine Vertragsänderung begründen. In diesem Fall ist hieran auch der Käufer der Mietwohnung als neuer Vermieter gebunden (LG Berlin, Urteil v. 08.01.14, Az. 65 S 213/13). (Stand: Oktober 2014)

Warum der Rückgriff auf Instandhaltungsrücklage nur bei konkreter Ermächtigung möglich ist

In jeder Eigentümergemeinschaft kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Schon der längerfristige Hausgeldausfall eines Eigentümers kann ein großes Loch in die Gemeinschaftskasse reißen. Wie gut, wenn Sie dann auf eine Instandhaltungsrücklage zurückgreifen können. Doch Vorsicht: Ein solcher Rückgriff ist an strenge Voraussetzungen geknüpft! (Stand: Oktober 2014)

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Vorsicht – es kann teuer für Sie werden!

Mancher Vermieter, der mit anderen Kündigungsgründen gescheitert ist, greift gelegentlich zur Eigenbedarfskündigung, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Dies kann verständlich sein, aber es ist riskant: Kommt der Mieter dahinter, dass der Selbstnutzungswunsch nur vorgetäuscht war, kann er Schadenersatz fordern. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen.

Offene Forderungen – die Zahlungen Ihres Mieters richtig verrechnen

In der Vermietungspraxis kommt es immer wieder vor, dass ein Vermieter gleichzeitig mehrere offene Forderungen gegen seinen Mieter hat. Zahlt dann der Mieter einen Teilbetrag, stellt sich die Frage: Welche der offenen Forderungen sind durch die Zahlung beglichen, welche sind noch offen? Die richtige Verrechnung kann entscheidend sein für den Erfolg Ihrer fristlosen Kündigung oder Zahlungsklage.

WEG: Herausgabe des Kellers auch nach langer Zeit

Als Wohnungseigentümer gehen Sie davon aus, dass der Keller, den Sie nutzen, auch tatsächlich zu Ihrer Wohnung gehört. Doch in der Praxis werden Keller häufig willkürlich und nicht entsprechend der Teilungserklärung zugeordnet. Da kann es gut sein, dass zu Ihrer Wohnung tatsächlich ein größerer oder vielleicht günstiger gelegener Keller gehört.

Ihrer Berufsausübung in der eigenen Wohnung sind Grenzen gesetzt

Viele Selbstständige fangen vorübergehend oder dauerhaft in der eigenen Wohnung an zu arbeiten, ohne groß darüber nachzudenken. Doch sobald die Sekretärin dazukommt, ein Firmenschild angebracht wird oder der Kundenverkehr steigt, geht es los mit den Beschwerden der anderen Eigentümer. Spätestens dann stellt sich die Frage: Kann mir jemand etwas anhaben, wenn ich in meiner Eigentumswohnung arbeite?

Was passiert, wenn ein Eigentümer stirbt?

Wenn ein Wohnungseigentümer stirbt, fragen sich Eigentümergemeinschaft und Verwalter, wie es jetzt weitergeht. Insbesondere geht es ihnen um die Frage, wer nun die laufenden Zahlungen oder gar Rückstände des verstorbenen Eigentümers übernimmt. Erfahren Sie hier, wie es für Ihre Gemeinschaft weitergeht, wenn ein Eigentümer verstirbt.

Stark rauchende Mieter: Fristlose Kündigung bei Geruchsbelästigung

Das Landgericht Düsseldorf hat sich in einer wichtigen Entscheidung zum Thema Rauchen auf die Seite der Vermieter gestellt. Geruchsbelästigungen durch Zigarettenrauch im Hausflur müssen nach dem jetzigen Urteil nicht hingenommen werden. Vielmehr dürfen Sie als Vermieter oder Verwalter dem störenden Mieter kündigen – sogar fristlos (LG Düsseldorf, Urteil v. 26.06.14, Az. 21 S 240/13).

Untervermietung: Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen

Oftmals bitten Mieter um Genehmigung zur Untervermietung. Prüfen Sie genau, bevor Sie antworten, ob Sie zustimmen müssen. Verweigern Sie Ihre Zustimmung nämlich unberechtigterweise, kann der Mieter von Ihnen verlangen, dass Sie ihm seine entgangenen Einnahmen erstatten. Und das kann teuer werden, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Urteil v. 11.06.14, Az. VIII ZR 349/13).