Garagenplatz: Meist nur kündbar, wenn auch Wohnungs-Mietvertrag gekündigt wird
Darf ein Vermieter dem Mieter seinen Garagenplatz kündigen, wenn er ihn selbst braucht? Das Landgericht Bamberg entschied: Das geht nicht; eine solche Teilkündigung ist ohne Kündigung des Wohnungs-Mietvertrags rechtswidrig (Urteil v. 06.03.2018, Az. 3 S 56/16).