Bei Sturz im Heim trägt der Heimbewohner die Beweislast
Wenn Heimbewohner eines Pflegeheimes auf dem Weg zur Toilette trotz Begleitung einer Pflegekraft zu Fall kommt, so muss nicht automatisch das Pflegeheim für die Gesundheitsfolgen haften, so entschied das OLG Hamm in seinem Urteil vom 19. März 2014 Az: 17 U 35/13. Der Heimbewohner trägt immer die Beweislast.