Was darf ein Arbeitnehmer im Internet über seinen Arbeitgeber äußern?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erstmals über kritische Äußerungen eines Arbeitnehmers zu urteilen gehabt, die im Internet verbreitet wurden (Urteil vom 31.07.2014 – 2 AZR 505/13). Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Arbeitgeber in ihrem eigenen Interesse dringend die Kompetenz ihrer Arbeitnehmer im Umgang mit modernen Medien fördern und ggf. Regeln aufstellen sollten.