Was darf ein Arbeitnehmer im Internet über seinen Arbeitgeber äußern?
Lesezeit: 2 Minuten Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erstmals über kritische Äußerungen eines Arbeitnehmers zu urteilen gehabt, die im Internet verbreitet wurden (Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 505/13). Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Arbeitgeber in ihrem eigenen Interesse dringend die Kompetenz ihrer Arbeitnehmer im Umgang mit modernen Medien fördern und ggf. Regeln aufstellen sollten.