Pressearbeit: Kein Anspruch auf Belegexemplar
Zu den Aufgaben jeder Pressestelle gehört es, eigene Veröffentlichungen zu sammeln. Sicherlich wäre es wünschenswert, jede Presseveröffentlichung im Original zu besitzen. Um ein so genanntes Belegexemplar können Sie nur bitten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.