Kontopfändung – Retten Sie Ihre Freibeträge
Bei einer Kontopfändung wird Ihr Bankkonto per Gerichtsbeschluss gewissermaßen „beschlagnahmt“ und zur Tilgung einer Schuld eingesetzt, einschließlich sämtlicher Zahlungseingänge. Bisher konnten Sie mit einem Antrag beim Amtsgericht Freibeträge erwirken. Ab 2012 entfällt diese Möglichkeit. Dann können Sie nur noch mit dem am 1. Juli 2011 eingeführten Pfändungsschutzkonto Ihre Freibeträge erhalten.