So verfahren Sie mit dem Aufstockungswunsch bei 400-Euro-Kräften
Die 400-Euro-Kräfte sind versicherungsfrei in allen Sozialversicherungszweigen. Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmer keine Beiträge entrichten müssen, dafür aber auch keine Sozialleistungen aus der Sozialversicherung erhalten. Mit der Aufstockungsoption zur Rentenversicherung ändert sich dies.