Das sind die 3 häufigsten Gründe für Phantomlohn in der Prüfung

In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip. Das heißt die Beiträge müssen aus dem Arbeitsentgelt berechnet werden, auf das der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Zahlt der Betrieb ein geringeres Entgelt, sind die Beiträge trotzdem aus dem Entgelt zu zahlen, auf das der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Da dies meist erst in einer Betriebsprüfung auffällt, darf der Betrieb nachzahlen.

So kommen Sie an die nächste Steuerentlastung

Bereits im Sommer wurde das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags“ beschlossen. Damit wird der Grundfreibetrag bei der Steuerberechnung rückwirkend ab 1.1.2015 und für 2016 angehoben. Ebenfalls angehoben wird das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015. Das bedeutet eine Steuerermäßigung für alle Arbeitnehmer.

4 wichtige Punkte, die Sie bei einem Krankenkassenwechsel beachten sollten

Im Moment sind die steigenden Zusatzbeiträge der Krankenkassen wieder in aller Munde. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen steigt zum Jahreswechsel und die einzelnen Krankenkassen werden dem Beispiel vielfach folgen. Das ist für viele Arbeitnehmer Grund genug die Kasse zu wechseln. Lesen Sie, worauf Sie in der Lohnabrechnung jetzt achten müssen.

So setzen Sie Abiturienten clever ein

Viele Abiturienten nutzen die Zeit nach dem Abi, um sich ein paar Euro mit einem Aushilfsjob zu verdienen. In der betrieblichen Lohnabrechnung sollten Sie aber bei der Abrechnung von solchen Schulentlassenen ein paar wichtige sozialversicherungsrechtliche Aspekte bedenken, um bei der nächsten Betriebsprüfung gewappnet zu sein.

3 Vorraussetzungen, um Kindergartenzuschüsse steuerfrei auszuzahlen

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt für viele Kinder der Kindergarten. Andere Kinder starten nun in den Schulalltag. Für die Eltern ist das eine spannende Zeit. Für Sie in der Lohnabrechnung gilt es nun, sich mit dem Thema „Kindergartenzuschüsse“ zu beschäftigen. Sie können ein schönes Entgeltextra für die Arbeitnehmer sein – und sogar steuer- und beitragsfrei.

Firmenwagen gehören nicht zum Mindestlohn

Bereits bei Einführung des Mindestlohngesetzes war klar, dass der Bruttostundenlohn 8,50 € betragen muss. Allerdings sind zum Jahresanfang einige Klarstellungen getroffen worden, die für die Bewertung des Bruttoverdienstes erhebliche Auswirkungen haben können. Deshalb prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung, ob wirklich der Mindestlohn von 8,50 € gezahlt wird.

Mindestlohn 2015: Sie müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen

Die Regelungen zum Mindestlohn bringen für die Betriebe nicht nur den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde, sondern auch eine neue Aufzeichnungspflicht. Leider entpuppt sich die Pflicht Arbeitszeiten aufzuzeichnen als echtes Bürokratiemonster. Alle Betriebe sind davon betroffen und können bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten der Zeiten zu empfindlichen Bußgeldern verurteilt werden.

So berechnen Sie den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2015

Ab 2015 wird es wieder unterschiedliche Beitragssätze zu den gesetzlichen Krankenkassen geben. Denn dann führen die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge ein. Das führt dann wieder zu zusätzlichen Arbeiten im Lohnbüro. Denn ab 2015 kocht wieder jede Krankenkassen ihr eigenes Beitrags-Süppchen. Wie Sie den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2015 berechnen, erfahren Sie hier.

Das ist neu 2015: Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen

Die Politik hat den Beitragssatz der Krankenkassen zwar um 0,9 Prozent ab 01.01.2015 gesenkt. Doch drohen den Arbeitnehmer nun von allen Kassen Zusatzbeiträge. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes geht davon aus, dass alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Es stellt sich die Frage, ob die Krankenkassen bereits diesen Jahreswechsel ausnutzen, um die Zusatzbeiträge durchzusetzen.

Der Mindestlohn: Was Sie bei der Zeiterfassung ab 2015 beachten müssen

Der Mindestlohn kommt 2015 auf alle Betriebe zu. Denn neben dem Stundenlohn von 8,50 € hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in die Mindestlohnregelungen aufgenommen. Es droht Ihnen im Betrieb also zusätzliches Ungemach bei den Betriebsprüfungen. Denn ohne Dokumentation der Arbeitszeiten kann es zu empfindlichen Geldbußen kommen.

Bei vorsätzlicher Löschung von Daten, können Sie fristlos kündigen

Löscht ein Arbeitnehmer vorsätzlich wichtige Arbeitgeberdaten, so können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Das Hessische Landearbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der mutwillig Arbeitgeberdaten gelöscht hat. Das ist nämlich ein erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus einem Arbeitsvertrag.

Achtung: SEPA-Verfahren ist ab 1.8.2014 Pflicht

Wer jetzt noch nicht auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt hat, muss schnellstens für den Umstieg sorgen. Denn ab 1.8.2014 gelten im elektronischen Zahlungsverkehr die neuen Bankdaten. Für Sie im Lohnbüro gilt daher, prüfen Sie jetzt, ob Sie alle Bankdaten umgestellt haben, damit Sie auch nach dem 1.8.2014 Ihren Zahlungspflichten nachkommen können.

ELStAM-Verfahren – Kulanzregelung endet jetzt

Zur Einführung des Elster-Lohn-II-Verfahrens im Jahr 2013 hat die Finanzverwaltung eine Kulanzregelung zugelassen. Diese 6-monatige Kulanzregelung läuft nun bei vielen Betrieben aus und führt zu Fragen in der Lohnabrechnung und teilweise langen Gesichtern bei den Angestellten. Denn nun kommen alte Versäumnisse wieder ans Licht und falsche Lohnabrechnungen werden ausgegeben.

Für kurzfristige Aushilfen brauchen Sie oft keine U1 Beiträge zahlen

In den kommenden Wochen stürmen wieder die kurzfristigen Aushilfen die Betriebe und arbeiten während der Sommermonate. Doch wussten Sie eigentlich, dass Sie in vielen Fällen keine U1-Umlagebeiträge für die kurzfristigen Aushilfen zahlen müssen? Nein, dann lesen Sie gleich weiter, wann und wie Sie sich die Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale sparen können.

Grenzüberschreitung? – Schwankende Entgelte bei Minijobbern

Durch flexiblen Einsatz der Minijobber kommt es immer wieder zu einem Überschreiten der 450-€-Grenze. Das führt aber nicht immer zur Versicherungspflicht, wenn Sie einige Spielregeln beachten. Denn entscheidend ist die Einhaltung der 450-€-Grenze mit dem regelmäßigen (durchschnittlichen) Entgelt. Wird die Grenze die Jahresgrenze eingehalten, ist ein gelegentliches Überschreiten kein Problem.

Welche Folgen hat ein verspäteter Befreiungsantrag für Minijobber?

Theoretisch erstatten Sie die Meldungen zur Sozialversicherung immer rechtzeitig. Denn im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung erzeugt Ihr Lohnprogramm die Sozialversicherungsmeldungen. Sie müssen Sie nur noch rechtzeitig versenden. Soviel zur Theorie: Doch oft sieht die Praxis anders aus. Erfahren Sie hier, welche Folgen ein verspäteter Befreiungsantrag für Minijobber hat.

So erhalten Ihre Minijobber weiterhin brutto für netto

Die Minijob-Zentrale präsentierte vor einigen Tagen neue Zahlen zur Rentenversicherungspflicht von Minijobbern. Danach führten im Jahr 2013 21,2 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich eigene Rentenversicherungsbeiträge ab. Wenn Ihre 450-€-Kräfte brutto für netto arbeiten möchten, brauchen Sie in den Entgeltunterlagen lediglich einen Befreiungsantrag.

Beitrag zur Sozialversicherung: Das sind die Fälligkeitstermine 2014

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind seit einigen Jahren bereits vor Ablauf des Abrechnungsmonats fällig. Sie müssen die Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bereits überwiesen haben. Die fälligen Beiträge müssen dann bereits dem Konto der Krankenkasse oder Minijob-Zentrale gutgeschrieben sein. Sobald Sie zu spät zahlen, drohen Säumniszuschläge.

Wenn die 110-€-Grenze bei Betriebsfeiern überschritten wurde

Nach der ausschweifenden Betriebsfeier kommt der Katzenjammer. Urplötzlich stellen Sie nämlich fest, dass die 110-€-Grenze überschritten wurde. Das können Sie tun, wenn sich nach einer Betriebsfeier herausstellt, dass die 110-€-Grenze je Mitarbeiter bei der letzten Betriebsfeier überschritten wurde. Sie können nämlich die Sozialversicherungsbeiträge einsparen.