Vorsicht im Ehrenamt bei der materiellen Vergütung
Der Einsatz Ihrer Finanzen bedarf der Rechtmäßigkeit. Die Vergütung des Ehrenamtes ist beschränkt. Ob gemeinnützig oder nicht, Ihr Verein unterliegt dem Grundsatz der Selbstlosigkeit und den entsprechenden Satzungs- und Verordnungsregeln. Verstöße ahndet das Finanzamt mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit und/oder Steuernachzahlungen.