Identität und Leitbild des Vereins im Marketing

Ein Bereich des wichtigen Marketings für Ihren Verein ist Corporate Identity, zu Deutsch: Gemeinschaftsidentität. Mit diesem Begriff wird der abgestimmte Einsatz von Verhalten, Kommunikation und Erscheinungsbild Ihrer Gemeinschaft nach innen und nach außen bezeichnet. Wenn Sie Ihren Verein popularisieren wollen, ist ein offensiver Umgang mit der Öffentlichkeit zur Einprägung in das Gehirn der interessierten Gesellschaft unumgänglich.

Der 1. Vorsitzende: Boss im Verein und im Vorstand

Der Vereins- oder 1. Vorsitzende spielt im Vorstand und in Ihrem Verein die erste Geige. Die wichtigste Funktion in Ihrer Gemeinschaft ist daher sehr verantwortungsgeladen. Maßgeblich beeinflussen die Führungsqualitäten Ihres “Bosses“ das Wohl und Wehe der Mitglieder und ihrer gesamten Institution.

Fördermittel: Eigenbeiträge als Förderbestandteil

Die Möglichkeiten zum Erhalt von Fördermitteln sind für Ihren Verein vielfältig. Im seltensten Fall werden Ihre Projekte oder Aktivitäten aber zu 100 Prozent gefördert. Sie müssen Eigenmittel in das beantragte Finanzvolumen einbringen. Wie viel und welcher Nachweis dazu zu führen ist, hängt von der jeweiligen Förderinstitution ab.

Vereinsrecht: Der nicht eingetragene Verein

Für welche Vereinsform wollen Sie sich als Vereinsgründer entscheiden? Eingetragener oder nicht eingetragener Verein? Das Vereinsrecht ist für Sie und Ihre Vereinsgründungsmitglieder am Anfang ein wahres Buch mit sieben Siegeln. Entscheidend ist, welchen Stellenwert Ihre Gemeinschaft ideell und materiell in der Öffentlichkeit haben soll. Danach richtet sich für Sie der künftige Rechtsstatus.

Die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen des Vereins

Eigene Veranstaltungen sind für Ihren Verein grundlegend mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn die Aktivitäten satzungskonform sind und Ihre Gemeinschaft über die finanziellen Abgaben an übergeordnete Verbände entsprechend versichert ist. Anderenfalls, oder bei allen anderen Veranstaltungen Ihrer Gruppierung, ist eine selbst abzuschließende und zu finanzierende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung nicht nur ratsam, sondern Pflicht.

Buchführung im Verein: Die Aufwandsentschädigung

In der Buchführung Ihres Vereins unterscheiden sich die Aufwandsentschädigung und die Vergütung einer erbrachten Leistung. Verwechseln oder vermengen Sie das nicht! Bei der finanzamtlichen Prüfung können Ihnen diesbezügliche Nachlässigkeiten steuerlich und gemeinnützig zum Verhängnis werden.

Vereinsrecht: Der Vereinsaustritt

Wie der individuelle Eintritt und die Mitgliedschaft in Ihrem Verein, wird auch der Austritt eines Mitgliedes durch das Vereinsrecht geregelt. Auch hier gilt: Je detaillierter Ihre Satzung die Modalitäten vorgibt, desto weniger Diskrepanzen gibt es im Einzelfall.

Vereinsrecht: Das Stimmrecht der Mitglieder

Das Vereinsrecht regelt die Entscheidungsformen Ihrer Vereinsmitglieder. Wer in Ihrer Gruppierung was, wann und wie zu sagen hat, bestimmen die Satzung und die Geschäftsordnung. Gestalten Sie das Stimmrecht Ihrer Gemeinschaft aus einer konstruktiven Mischung basisdemokratischer Mitbestimmung der Mitglieder und der fachlichen Kompetenz der Vereinsengagierten und des Vereinsvorstandes.

Verein: Die freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt

Eine Unfallversicherung ist besonders für die ehrenamtlich Engagierten Ihres Vereins eine der Grundlagen um beruhigten Gewissens freiwillige Gemeinschaftsarbeit leisten zu können und zu wollen. Nicht in jedem Fall ist die Gewährleistung des Versicherungsschutzes kostenfrei. Wenn Ihre Ehrenamtler versicherungsrechtlich die Voraussetzungen für eine gesetzliche, gesellschaftlich gestützte Unfallversicherung nicht erfüllen, müssen Sie als Verein etwas für Ihre Treuesten tun.

Marketing im Verein: Die Zufriedenheit der Mitglieder

Für das Innenleben Ihres Vereins ist Marketing genauso wichtig wie Marketing nach außen zur materiellen und ideellen Verbesserung Ihrer Vereinsaktivitäten. Das Innere Ihres Vereins beinhaltet die Umsetzung des Vereinszwecks und das Zusammenleben Ihrer Gruppierung. Zufriedenheitsanalysen helfen Ihnen einzuschätzen, wie Ihre Gemeinschaftsmitglieder ihren Verein sehen. Die Auswertungen stellen ein wichtiges Stimmungsbarometer dar.

Die Verwaltung von Nutzungsstätten durch den Verein

Durch die prekärer werdenden kommunalen Haushaltsengpässe gibt es für Sie immer wieder Unzufriedenheit mit der Verwaltung der öffentlichen Sport-, Kultur- und Sozialstätten. Ihr Verein als Nutzer sieht sich oft nicht genügend unterstützt, um seine gesellschaftlich wichtigen Aktivitäten durchführen zu können. Ein nicht mehr seltener Kompromiss ist die Zurverfügungstellung öffentlicher Anlagen oder Räumlichkeiten durch eine Gemeinde oder Stadt an eine hauptnutzende und selbstverwaltende Gemeinschaft.

Fördermittel: Öffentliches Sponsoring für den Verein

Das Kennen und Ausschöpfen öffentlicher Fördermittel gehört zu den Sponsoringmöglichkeiten Ihres Vereins. Öffentliche Institutionen wie Kommunen, Verbände und Stiftungen halten Fördermittel für berechtigte Gemeinschaften bereit. Die Ausreichung der Finanzen erfolgt aber nicht im “Gießkannenprinzip“. Sie müssen im Vorfeld Anträge stellen und diese mit einem schlüssigen Konzept verbunden einreichen. Bei Bewilligung müssen Sie nach Maßnahmenende die erhaltenen Unterstützungen peinlichst genau nach der Förderrichtlinie abrechnen. Ansonsten entstehen Rückforderungsansprüche.

Vorsicht im Verein im Umgang mit den Medien

Das Nutzen öffentlichkeitswirksamer Medien zur Außendarstellung Ihres Vereins gehört für Sie zum täglichen Brot. Ansonsten bleibt Ihre Beachtung in der Bevölkerung und bei Sponsoren kümmerlich. Aber Vorsicht: Der Umgang mit den Medien und ihren Informationen ist Gesetzen unterworfen. Wer Sie nicht kennt, kann schnell in Konflikte geraten. Und die können am Ende teuer werden.

Vereinsrecht: Die Satzung – Verfassung des Vereins

Ihr Verein braucht gemäß dem Vereinsrecht eine schriftliche Satzung. Die Satzung ist die Verfassung Ihres Vereins. Zwingend ist ein Gemeinschaftsgesetz, wenn Sie als e. V. in das Vereinsregister eingetragen werden wollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt einer Vereinssatzung bestimmte allgemeinrechtliche Mindestinhalte vor. Ansonsten können Sie Ihren Gesetzestext individuell nach Ihrem Vereinszweck und den dazugehörigen Regularien formulieren.

Spenden im Verein durch Fundraising

Spenden erbitten und Sponsoren suchen sind Ihre geläufigsten Methoden, um das Vereinsleben materiell von außen unterstützen zu lassen. Ihre kommunikativen Methoden sind dabei meistens mehr oder weniger einsilbig und von mäßigem Erfolg gekrönt. Versuchen Sie es mal mit Fundraising, einer qualitativ wertigen Form des Spendensammelns, die mit Strategien aus dem Marketing gewürzt ist.

Vereinsrecht: Satzungsänderungen sind rechtsgebunden

Änderungen Ihrer Vereinssatzung sind formal nach dem Vereinsrecht durchzuführen. Die Bedingungen in Ihrer Gemeinschaft verändern sich von Zeit zu Zeit. Ihre Regularien müssen dann der neuen Situation angepasst werden. Aber nicht so wie es Ihrem Vereinsvorstand gerade einfällt. Für die amtliche Beglaubigung der Satzungsänderungen muss Ihre Regierung vorgegebene Wege gehen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Seit 2005 gibt es einen verbesserten Versicherungsschutz für Ihre im Verein ehrenamtlich Tätigen. Die Bundesländer, als politische Vertreter der Gesellschaft, wertschätzen die freiwillige und unentgeltliche Arbeit ihrer engagierten Bürger mit darauf ausgerichteten gesetzlichen Versicherungen. Neben der Unfallversicherung bieten einige Bundesländer auch eine Haftpflichtversicherung an. Der regionale Gesetzgeber belässt es an dieser Stelle nicht nur mit gewohnten anerkennenden Worten für die ehrenamtliche Arbeit, er unterstützt Ihre Engagierten und sichert sie rechtlich ab.

Die gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt

Seit 2005 gibt es einen verbesserten Versicherungsschutz für Ihre im Verein ehrenamtlich Tätigen. Die Bundesländer, als politische Vertreter der Gesellschaft, wertschätzen die freiwillige und unentgeltliche Arbeit ihrer engagierten Bürger mit einer darauf ausgerichteten gesetzlichen Unfallversicherung. Der Staat belässt es an dieser Stelle nicht nur mit gewohnten anerkennenden Worten für die ehrenamtliche Arbeit, er unterstützt Ihre Engagierten sogar und sichert sie rechtlich ab.

Vereinsrecht: Ärger mit Mitgliedern

Ihre Satzung regelt das Vereinsrecht, wenn Mitglieder Ihres Vereins ihre persönlichen und gemeinschaftlichen Rechte und Pflichten verletzen. Je gewappneter Sie sind, desto sicherer lassen sich disziplinarische Notwendigkeiten in Ihrer Gruppierung anwenden. Achten Sie bei Ihren Entscheidungen darauf, dass Sie sich innerhalb der allgemeingültigen Rechtsgrundsätze bewegen.

Tauschvereinbarungen: Alternativen im Sponsoring

Sponsoring als gegenseitiges Geben und Nehmen ist eine für den Sponsor und für Sie als Verein gewinnbringende Alternative. Das Akquirieren unterstützungswilliger Firmen zur Absicherung Ihres Gemeinschaftslebens ist für Ihre Gruppierung ein schwieriges und hartes Geschäft. Sponsoren sind rar, ihr Geld ist noch rarer. Bieten Sie deshalb Tauschgeschäfte an! Ihre Angebote lassen Unternehmen aufhorchen und Sie können sich als Partner und nicht nur als Bittsteller fühlen.

Versicherungen im Verein für Mitglieder und Engagierte

Auch im Vereinsleben brauchen Sie Versicherungen. Jeder Handgriff, jede Bewegung Ihrer Mitglieder oder von Ihnen selbst kann während der Gemeinschaftsaktivitäten einen ungewollten persönlichen oder materiellen Schaden hervorrufen. Der Ruf nach Absicherung, nach Schadenregulierung ohne eigenen Nachteil wird dann wie im sonstigen Lebensalltag laut. Aber wer von Ihren Mitgliedern oder Engagierten kennt sich im Vereins-Versicherungsdickicht aus? Leider die wenigsten. Die Kenntnisse und Anwendungen sind aber sehr wichtig.

Das freiwillige soziale Jahr im Verein

Das sogenannte freiwillige soziale Jahr ist eine Alternative, um die personellen Engpässe und Belastungen in der Bewältigung Ihres Vereinsalltags lösen oder zumindest lindern zu können. Das kurz genannte FSJ stellt, ähnlich dem Zivildienst, eine alternative Form zu anderen freiwilligen oder Pflichtdiensten dar. FSJler können durch ihre „hautamtliche“ Tätigkeit Ihre überstrapazierten Engagierten entlasten und Aktivitäten im Vereinssinn ausführen, die ansonsten zeitlich in Ihrer Gemeinschaft nicht durchzuführen wären.

Vernachlässigte Kontrollpflichten der Finanzen im Verein

Mindestens einmal im Jahr müssen die Finanzen Ihres Vereins mittels einer gemeinschaftsinternen Kassenprüfung kontrolliert werden. Ihr Finanzvorstand ist zur Offenlegung der Vorgänge verpflichtet. Die Kassenprüfer sollten unabhängige Mitglieder Ihrer Gemeinschaft sein. Die Regularien dazu stehen in Ihrer Satzung. Aber was passiert, wenn Ihr Finanzverantwortlicher sich gegenüber seinem Verein der Buchprüfung entzieht, die Prüfer dann ratlos sind oder sich andererseits erst gar keine Kassenprüfer finden lassen?

Der Vereinsvorstand für Finanzen

Der Vorstand Ihres Vereins sollte unbedingt aus Sachkundigen bestehen. Es nützt wenig oder nichts, wenn Sie aus eigenem oder anderer Desinteresse, nur um die Positionen im Vorstand zu besetzen, unkundigen Willigen oder unbedarften Ja-Sagern bei der Vereinswahl Ihre Stimme geben. Besonders die Finanzen bedürfen sachkundiger Vereinsmitglieder. Je professioneller Ihr „Schatzmeister“ und seine Mitstreiter agieren, desto besser ist Ihre Gemeinschaft materiell gesichert.

Das Archiv – Erinnerungsteil des Vereinsgehirns

Das Archiv ist nicht nur Bewahrer der Vergangenheit, sondern auch der Gegenwart und Zukunft Ihres Vereins. Die Dokumentation Ihres Vereinslebens ist ein wichtiger Bestandteil der Existenz Ihrer Gemeinschaft. Mit dem Fundus des Vergangenen verbinden sich nicht nur Erinnerungen, sondern auch Informationen, die aktuell und künftig, richtungsweisend für Ihre Aktivitäten sind.

Formen der Mitarbeit und Vergütung im Verein

Die Vergütung der Mitarbeit von Mitgliedern und Freunden Ihres Vereins ist ein immer wiederkehrendes und heikles Thema. Sie können finanz- und vereinsrechtlich kräftig auf die Nase fallen, wenn Sie die Grundformen und -bedingungen bezahlter Mitarbeit nicht kennen oder ignorieren.

Der Wirtschaftsausschuss – Profis im Verein

Die Bildung eines Wirtschaftsausschusses bringt Ihrem Vereinsmanagement neue Schübe, um das Vereinsleben effektiver und interessanter zu gestalten. Kompetente Mitglieder, Freunde und Zugeneigte Ihrer Gruppierung wirken im Wirtschaftsausschuss mit ihrem beruflichen und persönlichen Know-how mit, um wirtschaftsnahe und fördernde Professionalität in Ihre Gemeinschaft zu bringen.

Der Förderkreis – Alternative zum Förderverein

Der gemeinschaftsinterne Förderkreis ist für Sie die „light“-Version zum Förderverein, wenn Sie den nötigen organisatorischen Aufwand zur Gründung und Durchführung eines rechtsverpflichteten Fördervereins (e. V.) scheuen. Allgemein- und finanzrechtlich bleibt die Hoheit in Ihrer zu fördernden Institution. Sie als Mitglied oder Förderungswilliger brauchen sich „nur“ um die Akquise der materiellen und ideellen Unterstützung zu kümmern.

Die Rolle der Vereinsmitglieder in der Liquidation

Die Liquidation Ihres Vereins, verursacht durch nicht lösbare finanzielle Probleme, ist nach dem Vereinsauflösungsbeschluss der wichtigste Schritt, bevor Sie die Amtshandlungen vornehmen, um Ihren einst geliebten Verein aus dem Vereinsregister löschen zu können. Die Angehörigen des Vereins bleiben vereinsrechtlich bis zum allerletzten Zeitpunkt Mitglieder.

Ein Förderverein mobilisiert Finanzen und Aktivitäten

Sie wollen eine gemeinnützige Institution oder diverse Projekte mobilisierend unterstützen? Gründen Sie mit Gleichgesinnten einen Förderverein! Fördervereine verbessern die materielle und ideelle Situation unterstützungswürdiger Gemeinschaften und Aktivitäten. Wenn es auch nicht Ihr Primärgrund ist, Sie können sich mit Ihrem nützlichen Engagement bei den entsprechenden Bedürftigen unsterblich machen.

Drogen im Verein: Gefahr für minderjährige Mitglieder

Drogen, ob illegal oder legal, gehören erst recht nicht in den Teil Ihres Vereinslebens, in dem minderjährige Mitglieder, aktiv oder passiv, an den Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Achten Sie darauf, dass Erwachsene in diesen Phasen keinen Tabak, Alkohol oder vielleicht sogar illegale Drogen konsumieren. Besonders als Vereinsengagierte haben Sie gegenüber den Kindern und Jugendlichen Ihres Vereins eine große gesellschaftliche und moralische Verantwortung.

Wenn das Ehrenamt zur Last wird

Schieben Sie in Ihrem Ehrenamt die von Ihnen freiwillig übernommenen Pflichten nicht vor sich her. Unerledigtes kann die Abläufe Ihres Vereins empfindlich stören. Die Mitglieder Ihrer Gemeinschaft bauen auf Ihr zuverlässiges Engagement. Dafür sind Sie gewählt worden. Und Sie haben sich mit allen Konsequenzen den Aufgaben gestellt.

Die Buchführung im Verein muss stimmen

Der Finanzverantwortliche Ihres Vereins verwaltet mit der Buchführung die Finanzen Ihres Vereins. In der Buchführung werden alle finanzbezogenen Vorgänge (Einnahmen/Ausgaben) Ihrer Gemeinschaft gelistet und dokumentiert. Die Buchführung dient zur Analyse und zum Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit gegenüber Ihren Mitgliedern, Kontrollinstitutionen (Finanzamt) und allen möglichen Förderern Ihrer Gruppierung.

Vereinsrecht – nur der Vorstand darf unterschreiben

Nur die von Ihren Mitgliedern gewählten und vom Amtsgericht beglaubigten Personen des Vorstandes dürfen für Ihren Verein mit ihrer Unterschrift amtliche und geschäftliche Vorgänge beurkunden und rechtsgebundene Aktivitäten durchführen. Das Vereinsrecht bestimmt die Geschäftsfähigkeit und -durchführung Ihres Vereins.

Die zeitliche Aufnahme neuer Mitglieder

Zur Aufnahme neuer Mitglieder in Ihren Verein bedarf es eines zeitlichen Rahmens. Ab wann ist ein Interessent Mitglied? Wie lange kann sich ein „Neuling“ Zeit lassen, um eine Mitgliedschaft zu beantragen? Und wie lange kann sich Ihre Gemeinschaft Zeit lassen, eine gewünschte Mitgliedschaft zu befürworten oder abzulehnen?

Ihr Wissen kann auch Geld wert sein

Sie als unermüdlich Engagierter können für das Erwerben vereinswichtigen Wissens und für die Verbreitung benötigten Wissens von Ihrem Verein Geld für Ihre Lernleistung bekommen. Denn Sie haben einen Großteil Ihrer knappen Freizeit für das Absolvieren von Fachlehrgängen aufgewendet und sich selbst zu Hause weitergebildet. Sie haben unter Umständen Reisestrapazen, Prüfungsstress ertragen und eigene materielle Aufwendungen zum Gelingen geopfert. Da ist es nicht ungerecht, wenn auch Sie, als „Ehrenamtler“, ein paar Früchte für Ihre Bemühungen ernten.

Der 2. Vorsitzende – wichtig für den Vorstand eines Vereins

Der Rechtsvorstand Ihres Vereins sollte aus mehreren mitgliedergewählten Engagierten bestehen. Dazu gehört der 2. Vorsitzende. Die Macht im Verein nur einer einzelnen Person, dem Vereinsvorsitzenden, zu übertragen kann bequem sein, gefährdet aber unter Umständen ein konstruktives und offenes Vereinsleben unter Einbeziehung der Mitglieder.

Die Mahnung als rigoroser Schritt bei Beitragsschulden

Ein Mitglied Ihres Vereins entrichtet trotz aller freundschaftlicher Erinnerungen seine Beiträge nicht? Lassen Sie nicht nach! Schicken Sie diesem „Gemeinschaftsmitglied“ eine offizielle Mahnung, mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen. Der säumige Zahler hat mit seiner Mitgliedschaft die Beitragsverpflichtungen anerkannt. Und mit Schulden kann Ihr Verein nichts anfangen. Er braucht das Geld, es ist für das Funktionieren des Vereinslebens fest eingeplant. Außerdem bedarf es des moralischen Schutzes der pünktlichen Beitragszahler.

Mitglieder eines Vereins müssen Beiträge zahlen

Beitragszahlungen der Mitglieder Ihres Vereins sind Pflichtaufwendungen. Denn sie sind der einzige sichere Grundpfeiler für die Einnahmen Ihrer Kasse, um als Verein existieren zu können. Ohne Geld kann Ihre Gemeinschaft ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Und bei noch so großem Idealismus: „Ohne Moos ist nix los.“ Sie haben für Ihren Vereinszweck, der Durchführung der satzungsgemäßen Aktivitäten, keine gesicherte Basis.

Die Ausstattung des Vereins im Marketing

Die Attraktivität der Aktivitäten und die physische Ausstattung Ihres Vereins sind das Lockmittel, um neue Mitglieder zu gewinnen und zu halten. In der Geschäftswelt ist Marketing für die unternehmerische Weiterentwicklung gang und gäbe. Auch Ihr Verein kommt für seinen Erhalt und für die Verbesserung nicht ohne dieses Instrument aus.

Rückerstattung entstandener Kosten im Verein

Die Rückerstattung entstandener Kosten, für die ehrenamtliche Arbeit von Vereinsengagierten im Auftrag Ihrer Gemeinschaft, muss von Ihrer Kasse gewährleistet sein. Der betriebene hohe Freizeitaufwand und das sich ideelle Aufopfern der Seelen Ihres Vereins ist unschätzbar. Zusätzlich können keine materiellen Opfer verlangt werden, außer sie gestalten sich natürlich freiwillig.

Ein Vereinsbus durch Autowerbung senkt Reisekosten

Sie suchen eine Lösung, weil Ihr Verein durch die aktuellen Preisexplosionen Schwierigkeiten hat, Auswärts-Wettkämpfe oder Reisen der Mitglieder, oder zu betreuender Personen, weiter durchzuführen? Ziehen Sie die Option Fahrzeugerwerb und -nutzung, mit oder durch Autowerbung, um mit einem unabhängigen und kostensparenden Gefährt die Vereinsaktivitäten absichern zu können.

Wie Ihr Verein im Haushalt Geld sparen kann

Als Finanzverantwortlicher untersteht Ihnen der Haushalt Ihres Vereins. Sie sorgen dafür, dass die Einnahmen und Ausgaben satzungsgemäß und zum Gedeihen ihrer Gemeinschaft vorgenommen werden. Aber was tun Sie, wenn das Geld knapp ist und die Wünsche groß sind? Spüren Sie Vereinsbereiche auf, in denen man materiell und ideell wertvoll sparen kann.

Ohne Vereinsverwaltung versinkt ein Verein im Chaos

Die Vereinsverwaltung ist das Lebenselixier Ihres Vereins. Ohne die Information, Dokumentation und Archivierung Ihres Vereinslebens kann Ihre Gruppierung keine Aktivitäten durchführen, keine Nachweise zur gesellschaftlichen Berechtigung führen und keine Ansprüche zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung stellen.

Gegenüber Steuern steht jeder Verein in der Pflicht

Nicht gemeinnützige Vereine sind oft handwerklich, künstlerisch oder anderweitig kulturell tätige Gemeinschaften, die ihren Vereinszweck mit einer unternehmerischen Tätigkeit vermischen, welche in einer finanziellen Überschusserzielung mündet. Danach meldet sich Vater Staat und fordert bei Limitüberschreitungen auch von einem Verein seine Steuern.