Rundfunkbeitrag – Wer ist davon befreit, wer erhält Ermäßigung?
Die GEZ-Gebühr ist seit dem 1. Januar 2013 verschwunden – sie wurde vom Rundfunkbeitrag ersetzt. Diesen müssen Sie zahlen, ob Sie nun Radio oder Fernseher besitzen oder nicht. In Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Ermäßigung beantragen oder sich von der Beitragszahlung befreien lassen. Lesen Sie hier, ob Sie zu den Berechtigten gehören.