Grunderwerbsteuerbefreiung nach Ehescheidung
Wenn im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach der Ehescheidung Grundstücke an den ehemaligen Ehegatten veräußert werden, ist dies in der Regel grunderwerbsteuerfrei. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof aktuell eine begrüßenswerte Entscheidung gefällt, wenn beispielsweise noch Personengesellschaften im Spiel sind.