Vermietung unter Verwandten: Achtung Steuerhinterziehung möglich!
Bei den Einkünften aus Vermietung ist insbesondere bei der Vermietung an nahe Angehörige so einiges zu beachten. Das Finanzamt erkennt entsprechende Mietverträge nämlich nur dann an, wenn diese auch tatsächlich fremdüblich sind. Soll heißen: Nur wenn man mit einem Fremden Ähnliches vereinbart hätte, kann ein Verlust aus der Vermietung steuermindernd verrechnet werden.