Werbungskosten: Vermietung mehrerer Immobilien in einem Mietvertrag

Es ist logisch, dass die Finanzbeamten genau auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht schauen, wenn eine Vermietung aus steuerlicher Sicht durchleuchtet wird. Ist nämlich die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, scheidet für die Vermietung auch der Abzug von Werbungskosten aus. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Vermietung mehrerer Grundstücke in einem einheitlichen Mietvertrag im Hinblick auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht zu handhaben ist.

Steuererklärung: Haushaltsnahe Handwerkerleistungen – Neues Verfahren anhängig!

Rund um die Steuerermäßigung der Haushaltsnahen Dienstleistungen und somit auch die Steuerermäßigung der Einkommensteuer bei den Handwerkerleistungen drehen sich eine Menge an Rechtstreitigkeiten. Kein Wunder, will doch jeder die Einkommensteuer in der eigenen Steuerklärung auf diese Weise mindern. Bereits zuvor berichteten wir über eine Entscheidung hinsichtlich der Barzahlung und ob eine Vor- bzw. Rücktragsmöglichkeit der Steuerermäßigung existiert. Nun ist ein weiteres Verfahren mit einer neuen Rechtsfrage anhängig.

Doppelte Haushaltsführung auch Werbungskosten nach der Hochzeit

Zum Zeitpunkt der Hochzeit wohnt ein Paar an unterschiedlichen Orten, weil sie dort berufstätig sind. Ab der Hochzeit kann das Paar dann Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung absetzen. Hierfür muss eine Wohnung als Familienheim oder Hauptwohnung bestimmt werden. Was ist aber mit den Werbungskosten für die doppelte Haushaltswohnung, wenn das Familienheim nun wechselt?

Beantragen Sie bis Ende März die Erstattung der Grundsteuer (Teil 3)

Soweit die Grundvoraussetzungen für die vermieteten Immobilien. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die Eigentümer eigengewerblich genutzter Gebäude müssen sich hingegen noch eine weitere Voraussetzung gefallen lassen. Ein Teilerlass kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebes unbillig wäre.

Steuererklärung: Mehr Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung (Teil 3)

In den ersten beiden Teilen dieses Beitrages berichteten wir über das anhängige Verfahren an sich und teilten Ihnen mit, was in den verschiedenen Fällen zu unternehmen ist, damit Sie bei einer positiven Entscheidung der obersten Finanzrichter tatsächlich von dieser profitieren können. Hier verraten wir Ihnen, wie viel als Werbungskosten abgezogen werden kann.

Erweiterung des Schuldzinsenabzuges (Teil 2)

Aufgrund einer Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofes ist die Möglichkeit des Schuldzinsenabzuges bei teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäuden erheblich erweitert worden. Unter Beachtung bestimmter „Spielregeln“ obliegt es dem Immobilieneigentümer selber, wie Fremd- und Eigenkapital verwendet werden und damit auch die Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden.

Ernsthaftes und nachhaltiges Bemühen um eine Vermietung

In der Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf (Aktenzeichen 13 K 1896/05 E) wird deutlich, dass es Sache des Vermieters ist, den Willen zur Vermietung nachzuweisen. Da der Wille eines Menschen immer eine sogenannte innere Tatsache ist, kann der Nachweis nur anhand äußerer Tatsachen (Kriterien und Indizien) geführt werden. Hierfür trägt der Vermieter die Beweislast.

Unbare Zahlung als Abzugsvoraussetzung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind eine politisch gewollte Maßnahme, die zur Verminderung der Schwarzarbeit beitragen soll. Der Grundgedanke lautet dabei: Wenn der Bürger die Aufwendungen steuerlich nutzen kann, kann der Handwerker oder Dienstleister seine Tätigkeit nicht mehr an der Steuer vorbeischieben. Ein Urteil des Finanzgericht Düsseldorf vom 14. März 2008 (Aktenzeichen 1 K 2848/07 E) hatte sich nun mit der Voraussetzung der unbaren Zahlung zu beschäftigen. Hier die Anmerkungen des Düsseldorfer Finanzgerichtes:

Grunderwerbsteuer auf Zwischengeschäfte

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot begründet, und nach Nr. 7 der genannten Vorschrift die Abtretung selbst, wenn kein solches Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Ziel dieser Vorschriften ist die Erfassung des Grundstückshandels, der der Grunderwerbsteuer für die Weiterveräußerung eines Grundstücks dadurch ausweicht, dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Verkauf handelt. In der Praxis kann dies problematisch sein, wie der folgende Fall zeigt.

Führung eines eigenen Hausstandes bei einer doppelten Haushaltsführung

In dem Dezember Newsletter des Finanzgerichtes Düsseldorf wird die folgende interessante Entscheidung vom 07. Mai 2008 (Aktenzeichen: 7 K 1976/05 E) aufgeführt, die ein wichtiges Kriterium in punkto doppelte Haushaltsführung nennt. Leider ist das Urteil des Gerichtes negativ für den Steuerpflichtigen, zeigt aber in anderen Fällen, welche Voraussetzung gegeben sein muss. Hier der Text des Finanzgerichtes Düsseldorf:

Anhängiges Verfahren zu den haushaltsnahen Dienstleistungen: Einspruchsempfehlung

Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind eine schöne Sache, grundsätzlich jedoch nicht nur etwas für Immobilieneigentümer. Vielmehr kann diese Steuerermäßigung auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Fraglich ist jedoch, was zu machen ist, wenn sich in einem Jahr die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleistungen nicht auswirkt. Der Bundesfinanz hat über einen solchen Sachverhalt zu entscheiden.

Die steuerliche Behandlung der Wohnüberlassung an Miteigentümer

Gerade im familiären Bereich ist es nicht unüblich, dass beispielsweise Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Grundstücksgemeinschaft sind und einer der Miteigentümer gegen Mietzahlung eine Wohnung des Objektes selber nutzt. Früher vertrat das Finanzamt in solchen Fällen die Meinung, dass der Mietvertrag steuerlich keine Anerkennung findet und der nutzende Miteigentümer vorrangig seinen eigenen Miteigentumsanteil nutzt. Dies war früher.

Mietausfälle: Werbungskostenüberschüsse müssen anerkannt werden

Schon so alt wie die Steuer selbst ist die Bemühung der Steuerpflichtigen, die zu besteuernden Einnahmen durch abziehbare Ausgaben zu kürzen. Diese Bemühungen erfreuen in aller Regel den gemeinen Finanzbeamten nicht, sodass dieser wiederum nach Möglichkeiten sucht, dem Steuerpflichtigen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Oft übertreibt der Fiskus es dabei jedoch auch und muss seitens der Gerichte gebremst werden, wie das folgende Urteil zeigt.

Einspruchsempfehlung zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in vielen Bereichen mit Schwierigkeiten behaftet, die nicht direkt zum Vorschein treten. Das Stichwort heißt hier: Einheitliches Vertragswerk. Aber auch in anderen Bereichen besteht Klärungsbedarf, wie die hier gegebene Einspruchsempfehlung für einen Sachverhalt, in dem ein Grundstück von einer Kommune gekauft wurde, zeigt.

Steuern sparen bei kleineren, nachträglichen Herstellungskosten

Per steuerlicher Definition sind Herstellungskosten nicht nur die Aufwendungen, die zur Errichtung einer Immobilie getätigt werden. Vielmehr umfassen die Herstellungskosten auch Aufwendungen, die zu einer Erweiterung oder auch einer wesentlichen Verbesserung am Gebäude führen. Sogenannte nachträgliche Herstellungskosten können also auch lange nach der eigentlichen Fertigstellung der Immobilie auftreten.

Erbschaftsteuerreform bei Wohnungsunternehmen

Die Erbschaftsteuerreform als langwierigste Steuerreform hat nun mittlerweile den Bundestag und auch den Bundesrat passiert. Daher wird sie zum 01.01.2009 in Kraft treten. Bei der Immobilienbewertung gibt es hier zahlreiche Änderungen wie insbesondere die vorhergehenden Beiträge zeigen. Aber auch bei Wohnungsunternehmen hat sich noch etwas getan. Hier lesen Sie die Details.

Die selbstgenutzte Wohnimmobilie nach der Erbschaftssteuerreform (Teil 2)

Die Erbschafts- und Schenkungssteuerreform hat den Bundesrat passiert. Inhaltlich gibt es hinsichtlich der Behandlung von selbstgenutzten Wohnimmobilien einige Besonderheiten. Man spricht dabei von der Steuerbefreiung für Familienwohnheime. Der erste Teil des Beitrages befasste sich dabei mit Zuwendung an den Ehegatten sowie den Details und eventuellen Problemstellungen der Befreiungsvorschrift. Dieser Beitrag nennt nun die Kriterien der Steuerbefreiung bei Zuwendungen von Todes wegen an Kinder.

Steuerstundung und Verschonungen bei Immobilienvermögen

Der Ausgangspunkt der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das Bewertungsziel der neuen Bewertung der Verkehrswert der Immobilie sein soll. Da hier der unangenehme Effekt eintreten kann, dass es sich um eine sehr werthaltige Immobilie handelt, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer also sehr hoch ausfallen würde, tatsächliche Liquidität zur Begleichung der Steuer jedoch nicht vorhanden ist, wurden auch Steuerstundung und Verschonungsregelungen geschaffen. Um dies vorwegzunehmen: Eine wirkliche Verschonung wird hier nicht erreicht.

Zahlenbeispiele zur Immobilienbewertung nach der Erbschaftssteuerreform (Teil 2)

Die vorherigen Beiträge beschäftigten sich mit den Grundlagen der Erbschaftssteuerreform sowie mit den Bewertungsverfahren aus einer rein theoretischen Sicht. Hinsichtlich des Ertragswertverfahrens wurde im vorangegangenen Beitrag diese Theorie bereits mit Zahlen gefüllt. Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für das Sachwertverfahren inklusive dem Vergleich mit dem bisherigen Bewertungsrecht.

Zahlenbeispiele zur Immobilienbewertung nach der Erbschaftssteuerreform (Teil 1)

Die vorherigen Beiträge beschäftigten sich mit den Grundlagen der Erbschaftssteuerreform sowie mit den Bewertungsverfahren aus einer rein theoretischen Sicht. Im Folgenden soll die Theorie mit Zahlen gefüllt werden, damit ein greifbares Ergebnis der neuen Bewertung geliefert wird. Hinsichtlich des Vergleichswertverfahrens wird es bei den theoretischen Ausführungen bleiben müssen. Im Bezug auf das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren können wir die Berechnungsvorgaben jedoch mit Zahlen füllen. Hier daher ein Berechnungsbeispiel für das Ertragswertverfahren inklusive dem Vergleich mit dem bisherigen Bewertungsrecht.

Immobilienbewertung im neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (Teil 4 – Sachwertverfahren)

Während sich im ersten Teil der Beitragsreihe damit beschäftigt wurde, welche Immobilie unter welches Bewertungsverfahren fällt, werden im Weiteren die Bewertungsverfahren näher beschrieben. Der zweite Teil beschäftigte sich mit dem Vergleichswertverfahren, der dritte Teil hatte das Ertragswertverfahren zum Thema und nun geht es um die Details des Sachwertverfahrens.

Immobilienbewertung im neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (Teil 1)

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war der Gesetzgeber gezwungen ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zu kreieren. Zentraler Punkt ist dabei die Bewertung. Insbesondere die Bewertung des Immobilienvermögens erfährt hier gravierende Änderungen. Der erste Teil des Beitrages zeigt, welche Bewertungsverfahren überhaupt für welche Art von Immobilie zukünftig zum Einsatz kommen werden.

Erbschaftssteuerreform: Von Freibeträgen und Steuersätzen

Auch im Rahmen einer Reihe wie „Immobilien & Steuern“ kann man die Grundlagen der Erbschaftssteuerreform nicht außer Acht lassen. Während mit dem nächsten Beitrag eine Themenreihe rund um die Immobilienbewertung im neuen Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht begonnen wird, soll an dieser Stelle ein Überblick über Steuerklassen und darauf aufbauend persönliche Steuerfreibeträge und Steuersätze gegeben werden.