Werbungskosten: Vermietung mehrerer Immobilien in einem Mietvertrag
Es ist logisch, dass die Finanzbeamten genau auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht schauen, wenn eine Vermietung aus steuerlicher Sicht durchleuchtet wird. Ist nämlich die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, scheidet für die Vermietung auch der Abzug von Werbungskosten aus. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Vermietung mehrerer Grundstücke in einem einheitlichen Mietvertrag im Hinblick auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht zu handhaben ist.