Erstes Schreiben des Mitarbeiter-Anwalts muss noch keine Vollmacht enthalten
Fordert der Anwalt eines Mitarbeiters bei Ihnen als Arbeitgeber einen tariflichen Anspruch ein, sollten Sie das Schreiben nicht schon deswegen in den Papierkorb werfen, weil der Rechtsbeistand Ihres Mitarbeiters keine Vollmacht beigefügt hat. Die Forderung ist nämlich wirksam geltend gemacht, auch wenn der Anwalt die Vollmacht seines Mandanten erst nach dem Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist einreicht.