Insolvenz: Was gehört zur Insolvenzmasse?
Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Vermögen des Schuldners, welches ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Mit diesem Vermögen werden die Gläubiger befriedigt. Zur Insolvenzmasse gehören jedoch keine Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.