Insolvenz: Was gehört zur Insolvenzmasse?

Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Vermögen des Schuldners, welches ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Mit diesem Vermögen werden die Gläubiger befriedigt. Zur Insolvenzmasse gehören jedoch keine Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.

Insolvenz: Welche Schulden umfasst die Restschuldbefreiung nicht?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Das sind Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgelder sowie finanzielle Folgen aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Ebenso fallen darunter zinslose Darlehen, die dem Schuldner zum Ausgleich der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Was bedeutet das für die Gläubiger?

Insolvenz: Welche Verfahrensart kommt in Frage?

Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag eröffnet und verfolgt zwei Hauptziele – die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung und die Restschuldbefreiung. Damit der betroffene Schuldner diese Ziele erreicht, ist die Wahl der für ihn richtigen Verfahrensart von grundsätzlicher Bedeutung.

Insolvenz: Was Sie unbedingt darüber wissen müssen!

Der Begriff „Insolvenz“ bedeutet so viel wie „zahlungsunfähig sein“ und umschreibt damit einen sehr kritischen Zustand. In der Praxis versteht man darunter, dass Unternehmen oder Privatpersonen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Aber nicht jede finanzielle Schieflage bedeutet gleich, insolvent zu sein.