Betriebliche Altersversorgung: Haftung im Ruhestand
Die Ausführungen in Teil 3 werden verdeutlichen, dass nur durch professionelle Berater die größtmögliche Haftungsfreistellung für den Arbeitgeber in der bAV erreichen können, denn z. B. selbst im Ruhestand des Arbeitnehmers kann die Haftung noch ein Thema sein