Wer sich mit der Frage über die Art und Umfang seines zukünftigen Unternehmens intensiv auseinandergesetzt hat und weiß, in welche Richtung es gehen soll, muss sich nun für die richtige Rechtsform die er seinem Unternehmen geben will, entscheiden. Der Gesetzgeber sieht hier eine Reihe von verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen vor und unterscheidet diese in drei Hauptkategorien.
Die Rechtsform der
- Einzelunternehmungen
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschafen
- Sonderformen
Alle drei Hauptkategorien der Rechtsformen haben ihre eigene Individualität und sind auf bestimmte Unternehmensgrundsätze ausgerichtet.
Einzelunternehmungen
- Eigenständige Unternehmen eines Einzelnen
Personengesellschaften
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
- Stille Gesellschaft (SG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaft (GmbH & KG)
- Partnergesellschaft (PG)
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sonderformen
- Genossenschaft (eG)
- Stiftung
- Eingetragener Verein (e.V.)
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte man nicht auf professionelle Hilfe verzichten, da die falsche Wahl sich auch erheblich auf das Privatleben auswirken kann. Welche Bestandteile die hier aufgeführten verschiedenen Rechtsformen beinhalten und was bei diesen alles beachtet werden muss, erfahren Sie in den nächsten Artikeln.