Welche Steuern müssen Existenzgründer zahlen?

Jeder Existenzgründer und jede Existenzgründerin erhält schon bald nach dem Start einen Fragebogen des Finanzamtes zur Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit. Der Jungunternehmer, der sich erst jetzt mit dem Thema Steuern beschäftigt, hat womöglich schon steuerlich relevante und nur schwer korrigierbare Fakten geschaffen, z. B. durch die Wahl einer steuerlich ungünstigeren Rechtsform. Darum: Das Thema Steuern muss für Existenzgründer schon vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf dem Themenplan stehen.

Steuerberater
Zu jeder Gründungsvorbereitung gehört also unbedingt die Beratung durch einen Steuerberater, um vor allem folgende Fragen zu klären: Welche Steuern müssen gezahlt werden? Wer zahlt welche Steuern und wann? Welche Rechtsform ist die günstigste? Es gibt keine speziellen steuerlichen Hilfen nur für Existenzgründer. 

Umsatzsteuer
Auf (fast) jeden getätigten Umsatz (Warenverkäufe, Leistungen u. a.) wird hierzulande eine Steuer fällig: die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer genannt). Allgemeiner Satz: 19%; ermäßigter Satz, z. B. für Druckereien: 7%. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, diese Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer- Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Umsätze bestimmter Berufsgruppen (z. B. Arzt, Physiotherapeut).

Vorsteuer
Andererseits darf ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm wiederum von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt selbst abziehen: als so genannte Vorsteuer (ausgenommen sind hier die Berufsgruppen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind; s. o.). Dies wirkt sich in aller Regel wohltuend auf die Liquidität eines jungen Unternehmens aus: Denn gerade im ersten Jahr können durch hohe Investitionen entsprechend hohe Vorsteuerbeträge anfallen.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden: Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen. Ausgenommen sind Freie Berufe und Landwirtschaft. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf alle Gewinne eines Unternehmens erhoben. Die Gewerbesteuer   dient der Finanzierung der Kommunen. Die letztendliche Höhe wird von diesen auch selbst festgesetzt. Dann mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser variiert derzeit – je nach Standort – zwischen null und fast 500 Prozent.