Schritt für Schritt zur GmbH: Das müssen Sie beachten

Auch wenn es sich bei der GmbH - wie der Name schon sagt - um eine Gesellschaft handelt, kann auch eine Einzelperson gründen. Denn nach Paragraph 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) kann eine GmbH als so genannte Ein-Mann-GmbH auch durch Einzelpersonen gegründet werden. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern.
Schritt für Schritt zur GmbH
Eine GmbH entsteht erst durch den Eintrag in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts. Bevor es soweit ist, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

1. Erstellen Sie einen Gesellschaftervertrag

Lassen Sie sich von einem Notar einen Gesellschaftervertrag entwerfen. Darin müssen mindestens folgende Punkte abgehandelt sein (§ 3 GmbHG):
  • Firma (=Name) der GmbH
  • Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand (Tätigkeitsfeld)
  • Höhe des Stammkapitals (zurzeit mindestens 25.000 €)
  • Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter
Den Gesellschaftsvertrag müssen Sie notariell beurkunden und in Anwesenheit des Notars von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen.
Beachten Sie: Auch wenn Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen, müssen Sie einen Gesellschaftervertrag abschließen. Achten Sie darauf, dass Sie sich in diesem Vertrag als Geschäftsführer bestellen und sich von den Beschränkungen des § 181 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – Selbstkontrahierungsverbot – befreien lassen.
2. Ernennen Sie einen Geschäftsführer
Damit Ihre neue Gesellschaft aktiv werden kann, muss sie einen (oder auch mehrere) Geschäftsführer ernennen. Wenn Sie sich bereits über die Geschäftsführung im Klaren sind, erledigen Sie dies gleich im Gesellschaftsvertrag. Sie können das natürlich auch später durch einen Gesellschafterbeschluss tun, aber der dann notwendige Handelsregistereintrag kostet Sie erneut Geld.
3. Zahlen Sie die Stammeinlagen ein
Bevor Sie Ihre GmbH gründen und eintragen lassen, müssen Sie zumindest einen Teil des Stammkapitals von 25.000 € eingezahlt haben, bei Bareinlagen insgesamt mindestens 12.500 €. Dabei ist nach derzeitiger Gesetzeslage jeder Gesellschafter verpflichtet, wenigstens 25 % seines Anteils (mindestens 100 €) einzubringen.
Als Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH sind Sie noch gezwungen, für den nicht sofort eingebrachten Einlageanteil eine Sicherheit – also eine Bürgschaft oder Hypothek – zu stellen. Das könnte sich ab Ende 2007 ändern, denn dann soll ein neues GmbH-Gesetz in Kraft treten.
4. Melden Sie die Eintragung an
Schließlich müssen Sie bzw. der Geschäftsführer Ihr Unternehmen zur Eintragung im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Sämtliche Unterlagen müssen notariell beglaubigt sein.