Selbständigkeit als Nebenjob – Was ist zu beachten?

Der Weg in die Selbständigkeit bleibt für viele Menschen auch heute zum Teil noch ein Traum. Viele wagen diesen Weg der Selbstverwirklichung nicht. Dabei gibt es Wege, die nicht gleich auf eine vollständige Selbständigkeit hinauslaufen.

Ein Zwischenziel auf dem Weg zur Selbständigkeit

Einer dieser Wege ist die Selbständigkeit in einem Nebenjob bzw. als ein Nebengewerbe. Dies hat den Vorteil, dass Sie zu aller Anfang relativ wenig Risiken haben und die bestehende Geschäftsidee ohne großes Risiko erst einmal "antesten" können, mit der finanziellen Sicherheit aus Ihrer Hauptbeschäftigung im Rücken.

Bei einem Nebengewerbe gibt es jedoch auch einiges zu beachten. Zum einen führt man einen Nebenjob, wie der Name es bereits verrät, neben einen bereits bestehenden Job aus. Man sollte also dem Arbeitgeber das Nebengewerbe oder den Nebenjob mitteilen. Dieser muss ihn dann genehmigen, was in der Regel kein Problem ist. Der Nebenjob darf nur nicht im Konkurrenzverhältnis zur Angestelltentätigkeit stehen, er darf also nicht in derselben Branche stattfinden.

Organisationsfragen

Einen weiteren Punkt den es zu beachten gilt ist, dass man ein Nebengewerbe anmelden muss. Dieses kann leicht auf dem zuständigen Gewerbeamt geschehen. Dafür ist nur ein geringer Geldbetrag erforderlich. Wichtig dabei ist, dass man ausdrücklich erwähnt, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Mit dem nun ausgestellten Gewerbeschein kann man das Nebengewerbe aufnehmen.

Mit der Anmeldung eines Nebengewerbes werden die Daten auch an das Finanzamt weitergeleitet. Man erhält daraufhin eine Steuernummer für das ausführende Gewerbe und ist somit verpflichtet die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Dies nennt man eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bei einem Nebenjob bzw. Nebengewerbe besteht eine bestimmte Einkommensgrenze. Diese sollte nicht überschritten werden. Wer in der Krankenkasse familienversichert ist, der sollte sich bei der zuständigen Krankenkasse erkundigen wie viel er monatlich hinzuverdienen kann, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Eventuell müssen Sie sich privat versichern. Ebenso gibt es eine gewisse Arbeitszeitgrenze, die 20 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf.

Wenn man einen Nebenjob ausübt, aber derzeit gerade arbeitslos ist, so muss man diesen Nebenjob unbedingt der Arbeitsagentur bzw. der ARGE bei ALG II Empfängern anzeigen. Wenn man dies nicht macht, dann kann es zu Sperrfristen der Leistungen kommen. Am besten bespricht man solch ein Vorhaben im Voraus mit dem entsprechenden Ansprechpartner der zuständigen Stelle.

Fazit

Wenn man all die oben genannten Punkte beachtet, so kann einem erfolgreichen Nebenjob nichts mehr im Wege stehen. Es ist sinnvoll, all diese Punkte bereits im Vorfeld abzuklären. Dies verhindert unnötigen Ärger. Bei Fragen kann Ihnen auch ein entsprechender Berater bei jedem Schritt helfen.

Ebenso sollten Sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob Sie dem erhöhten Druck gewachsen sind. Meistens bleibt Ihnen dadurch erheblich weniger Freizeit. Sprechen Sie dies in jedem Fall mit der Familie, dem Freund, der Freundin ab. Nur so kann gewährleistet werden, dass die entsprechenden Personen voll hinter Ihrem Projekt stehen. Unter diesen Umständen kann ein erfolgreicher Nebenjob in eine erfolgreiche Selbständigkeit im Haupterwerb führen.