Gewerbeanmeldung: Wie Sie einen Gewerbeschein beantragen

Jeder, der selbstständig gewerblich, egal ob haupt- oder nebenberuflich, tätig ist, muss diese Tätigkeit anmelden. Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben und Gewinn erzielen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Lesen Sie hier, wo Sie einen Gewerbeschein bekommen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Gewerbeschein beantragen

Ihren Gewerbeschein können Sie bei der Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamts oder der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Gewerbeanmeldung beantragen. Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, den Antrag telefonisch vorab anzufordern oder bieten den Antrag für den Gewerbeschein zum Download im Internet an.

Sie müssen das Gewerbe dort anmelden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Beginnen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit von zu Hause aus, ist die Behörde vor Ort für die Ausstellung des Gewerbescheins zuständig.

Achtung: Haben Sie keinen Gewerbeschein, droht Ärger. Das Gewerbeamt kann ein saftiges Bußgeld verhängen und von Seiten des Finanzamts drohen Steuernachzahlungen (da Ihr Einkommen rückwirkend geschätzt wird, fallen diese Forderungen meist zu Ihrem Nachteil aus).

Kosten für den Gewerbeschein

Je nach Gemeinde zahlen Sie 15 – 60 Euro für die Gewerbeanmeldung bzw. den Gewerbeschein

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Gewerbeschein

  1. eine gültige Identifikation (Personalausweis oder Reisepass)
  2. je nach Tätigkeit – zum Beispiel Gastronomie oder Personenbeförderung – die entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung (z. B. Gesundheitszeugnis oder Personenbeförderungsschein)
  3. eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen
  4. eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht EU-Bürger sind

Von der Gewerbeanmeldung werden automatisch auch die folgenden Behörden in Kenntnis gesetzt: das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, das Amtsgericht (Handelsregister), das statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Trotz der automatischen Meldung sollten Sie sich vor der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei den oben genannten Stellen rückversichern, dass alle erforderlichen Informationen tatsächlich vorliegen.

Nach Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen Ihren Gewerbeschein.

Die 4 häufigsten Fehler bei der Gewerbeanmeldung

  1. Die Tätigkeitsangaben (welche Dienstleistungen oder Waren angeboten werden sollen) sind unzureichend formuliert. Ein Beispiel: Eine Bezeichnung wie „Handel mit Waren aller Art“ ist unzureichend. Machen Sie klar, ob Sie Groß- oder Einzelhandel betreiben wollen und welche Warengruppen (z. B. Haushaltswaren) vertrieben werden sollen.
  2. Viele Gründer geben beim Gewerbeschein-Antrag zunächst ihre Privatadresse an. Bei einem Umzug müssen Sie auch dem Gewerbeamt Ihre neue Adresse mitteilen.
  3. Unterschieden wird heute bei handwerklichen Tätigkeiten zwischen Vollhandwerk, handwerksähnlichen und zulassungsfreien Tätigkeiten. Welche Tätigkeit in welche Kategorie fällt steht in der Gewerbeordnung. Darin finden Sie die Handwerksordnung sowie eine Liste der handwerksähnlichen, der zulassungsfreien und der Vollhandwerke.
  4. Lassen Sie Ihr Gewerbe eine Zeit lang ruhen, müssen Sie dies nicht nur dem Finanzamt, sondern auch dem Gewerbeamt mitteilen.