Die Gewerbeanmeldung auf dem Weg in die Selbständigkeit

Mit der Neugründung des eigenen Unternehmens endlich in die Selbstständigkeit zu starten, ist eine der häufigsten Motive von Existenzgründern. Wichtige Grundlagen für die Neugründung Ihres Unternehmens und zum Thema Gewerbeanmeldung erfahren Sie hier.

Wer sich dazu entschlossen hat, seine Selbstständigkeit mit der Neugründung eines Unternehmens zu beginnen, steht zunächst einmal vor der Frage: Muss man eine Gewerbeanmeldung überhaupt vornehmen und worauf muss dabei geachtet werden?

Grundsatz der Gewerbefreiheit:
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass der Staat von Existenzgründern zunächst einmal keine Fachkenntnisse, bestandenen Prüfungen oder sonstige Zulassungsvoraussetzungen verlangt. Der § 1 der Gewerbeordnung (GewO) regelt im Absatz 1, "Dass der Betrieb eines Gewerbes Jedermann gestattet ist". Demnach darf zunächst einmal jeder ein Gewerbe anmelden und auch betreiben.

Die Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich wird es einem in Deutschland sehr einfach gemacht: Um ein Gewerbe anzumelden genügt der Gang zum zuständigen Gewerbeamt, meist bei den Ordnungsbehörden oder den Bürgerbüros mit angegliedert. Dort findet man oft bereits in den Gängen des betreffenden Amtes Gewerbeanmelde-, Ummelde- und Abmeldeanträge. Hier füllt man nach besten Wissen und Gewissen einen Gewerbeanmeldeschein aus, gibt diesen beim zuständigen Sachbearbeiter ab, bezahlt die dafür anfallende Anmeldegebühr und weist diese Zahlung nach – schon erhält man im Regelfall die Gewerbezulassung und ist somit nach dem Gesetz mit allen Rechten und Pflichten "Gewerbetreibender".

Der Staat vertraut hierbei auf die Eigenverantwortung des "Unternehmers", wohlweislich auch im Wissen, dass der Großteil all derer die ein Gewerbe anmelden, kaum oder nur unzureichend über die Rechte und Pflichten eines Unternehmers aufgeklärt sind. Hat man die Gewerbezulassung erst einmal erhalten, ist man mit allen Pflichten konfrontiert, wie sie jeder Unternehmer hat.

Problematisch an dieser Praxis ist, dass es so selbst den Unqualifiziertesten ermöglicht wird, ein Gewerbe zu betreiben und mit diesem erst einmal auf dem Markt aufzutreten. Der Staat selbst rechnet damit, dass solche unqualifizierten und auch unseriösen Unternehmer nicht lange auf dem Markt überleben und nach gewisser Zeit auch wieder verschwinden werden. Da sich dies oft zum Nachteil für arglose Endverbraucher entwickelte, war der Staat gefordert, hier den "Laien" zuschützen. Mit den besonderen Auflagen zum

  • überwachungsbedürftigen Gewerbe
  • erlaubnispflichtigen Gewerbe und der
  • Reisegewerbekarte

schränkte der Staat die grundsätzliche Gewerbefreiheit für mache Branchen ein.

Damit auch die Gewerbetreibenden, die keiner speziellen Erlaubnis oder sonstigen Auflagen unterliegen, nach dem Grundsatz des ordnungsgemäßen Gewerbebetriebs handeln, unterliegt diese, wie alle anderen auf deutschem Boden agierende Unternehmen auch, der Aufsicht und Kontrolle durch folgende Behörden: 

  • Gewerbeaufsichtsämter
  • Berufsgenossenschaften

Gewerbeaufsichtsämter
Die Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter, zu denen z. B.: Lebensmittelkontrolleure usw. gehören, ist es zu überwachen, dass Rechtsvorschriften, Verordnungen und Regeln eingehalten und der Verbraucher damit geschützt wird. Auch ist das Gewerbeaufsichtsamt für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Angelegenheiten mitverantwortlich. Die Gewerbeaufsichtsämter oder das Gewerbeamt sind auch für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerben verantwortlich. Wer grobfahrlässig gegen seine Pflichten als Unternehmer verstößt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder sondern auch die Schließung des Betriebs durch das Gewerbeamt.

Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft stellt ebenfalls eine Aufsichtsbehörde für Unternehmer auf dem deutschen Markt dar. Im Gegensatz zu den Gewerbeämtern, die für alle Bereiche der Unternehmer verantwortlich sind, sind die Berufsgenossenschaften ausschließlich für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zuständig und achten auf deren Einhaltung. Dies durch regelmäßige, teils auch unangemeldete Kontrollen des Betriebes. Aber auch bei Arbeitsunfällen sind die Berufsgenossenschaften mit hinzuzuziehen.

Weiterhin sind die Berufsgenossenschaften die betrieblichen Unfallversicherungsträger. Wer also nicht unter die Rubrik der überwachungsbedürftigen oder erlaubnispflichtigen Gewerbebetriebe zählt, kann sofort mit der selbstständigen Tätigkeit beginnen. Doch er darf dabei nicht außer Acht lassen, dass generell jeder Gewebetreibende unter Aufsicht und Kontrolle der hier genannten Behörden liegt und demnach nicht nach Herzenslust schalten und walten kann. Eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen sind zu beachten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich grundsätzlich für jeden der sich selbstständig machen will, ein Existenzgründungsseminar zu besuchen, so wie es beispielsweise für die Gastronomie vorgeschrieben ist. Hier erfahren angehende Unternehmer alle Rechts- und Steuer-Vorschriften, die zu beachten sind.