Mini-GmbH: Beachten Sie bei der Gründung diese Punkte

Am 1. Januar 2009 kommt sie: die Mini-GmbH. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts zugestimmt, zum Jahresanfang sind dann Unternehmensgründungen in dieser Art möglich. Möchten Sie eine Mini-GmbH gründen, müssen Sie Folgendes beachten.
  • Die neue Kapitalgesellschaft darf nicht als GmbH bezeichnet werden, sondern muss als Unternehmerschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) ausgewiesen werden.
  • Auf den Zusatz „haftungsbeschränkt“ dürfen Sie bei der Mini-GmbH nicht verzichten, weil Sie ansonsten unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften.
  • Sie können die Mini-GmbH bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gründen.
  • Sie sind verpflichtet, ein Viertel der Gewinne der Unternehmerschaft für die Aufstockung des Stammkapitals zu verwenden, bis es einen Wert von 25.000 Euro erreicht hat.
  • Wenn das Stammkapital auf 25.000 Euro aufgestockt ist, kann die Unternehmerschaft in GmbH umbenannt werden (muss aber nicht).
  • Jeder Geschäftsanteil lautet auf einen Betrag von 1 Euro (bei einer GmbH 100 Euro). Bei mehreren Gesellschaftern einer Unternehmerschaft muss jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil von mindestens 1 Euro besitzen.
  • Die Gründung der Mini-GmbH kann mithilfe einer Mustersatzung erfolgen (das neue GmbH-Gesetz enthält 2 Muster). Ohne Notar geht es allerdings auch hier nicht.
  • Die Standardgründung mit einem der beiden Muster ist nur bei einer Unternehmerschaft mit maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich.
  • Die Gründungskosten liegen – ähnlich wie bei einer Limited – zwischen 200 und 500 Euro.

Bei der Mini-GmbH ist es ein wesentliches Problem, dass für jeden auf Anhieb deutlich wird, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft ohne nennenswertes Kapital handelt. Bei einer Limited ist dies nicht zwingend der Fall ist. Eine Unternehmerschaft bietet gegenüber einem Einzelunternehmen keine entscheidenden Steuervorteile.

Empfehlung des "Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer": Es ist nur dann sinnvoll, eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH zu gründen, wenn bei der betrieblichen Tätigkeit ein besonderes Risiko besteht und damit die Haftung vermieden werden kann.