Kein Krankengeld für Selbstständige mehr: Das sollten Sie jetzt tun

Das passiert Ihnen hoffentlich nie: Sie haben auf der Fahrt zu einem Kunden einen schweren Autounfall. Mehrere Monate lang können Sie nicht arbeiten. Die Verletzungen allein wären schon schlimm genug. Aber dazu kommen finanzielle Belastungen: Während ein Großteil der Einnahmen weg bricht, fallen die laufenden Kosten, z.B. für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung, weiter an. Das kann das wirtschaftliche Aus für Ihren Betrieb und enorme private Schulden zur Folge haben.

Für Sie als Selbstständigen ist es deshalb extrem wichtig, sich gegen Verdienstausfälle bei längeren Erkrankungen zu versichern. Zumal zum 1. Januar das Krankengeld für Selbstständige entfällt.

Krankengeld entfällt mit dem Start des Gesundheitsfonds
Sind Sie als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, konnten Sie bislang die Zahlung von Krankengeld vereinbaren. Bei Arbeitsunfähigkeit erhielten Sie dann von der Kasse zum Beispiel ab der 7. Krankheitswoche 90 % der regelmäßigen Netto-Einnahmen.

Die Krankenkassenbeiträge erhöhten sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines Einheitsbeitragssatzes zum 1.1.2009 entfällt jedoch der bisherige Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige. Damit Sie weiterhin abgesichert sind, müssen Sie in jedem Fall aktiv werden.

1. So behalten Sie auch künftig Anspruch auf Krankengeld
Wollen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse den Krankengeldanspruch sichern, müssen Sie einen so genannten Wahltarif vereinbaren, der den Krankengeldanspruch beinhaltet. Gegenüber dem Einheitstarif wird der etwas teurer sein. Noch gibt es allerdings keine konkreten Angebote der Kassen – weder zu den Kosten noch zum Leistungsumfang. Bitten Sie Ihre Krankenkasse aber schon jetzt, Ihnen Informationsmaterial zuzuschicken, sobald die Tarife bekannt sind.

Nachteil: Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, sind Sie daran mindestens für 3 Jahre gebunden. Sie können in dieser Zeit auch nicht zu einer anderen Krankenkasse oder gar zu einer privaten Krankenvollversicherung wechseln.

2. Wann Sie besser eine private Zusatzversicherung abschließen
Als Alternative zu einem Wahltarif Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie ab dem 1.1.2009 eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen. Die bisherige Krankenversicherung müssen Sie dafür nicht kündigen. Informationen von verschiedenen Versicherern können Sie sich schon jetzt besorgen.

Eine gute Krankentagegeldversicherung für eine 40-jährige Frau oder einen gleichaltrigen Mann kostet für die Absicherung eines Nettoeinkommens von 1.500 € knapp 30 € pro Monat, wenn die Versicherung ab der 7. Krankheitswoche leistet. Eine Absicherung mit einer kürzeren Frist ist unverhältnismäßig teuer. Stattdessen sollten Sie Geld ansparen, um kürzere Ausfälle finanziell selber stemmen zu können.