Gründung einer Limited in Großbritannien – ist das etwas für Sie?

Viele Existenzgründer stehen vor der Entscheidung, welche Unternehmensform sie wählen sollen. Die in Deutschland zur Auswahl stehenden unterliegen meist großen Auflagen. Steuerpflicht, Gewerbeordnung, Buchhaltung oder Einnahmen-Überschussrechnung, GbR oder UG. Diese und noch viele Fragen mehr werfen die gesetzlichen Auflagen zur Existenzgründung auf. Wäre es da nicht viel einfacher, eine britische Limited zu gründen?

Viele Gründer erfahren durch Berater, Internet oder andere Informationsquellen, dass es auch die Möglichkeit gibt, eine Britische Limited zu gründen. Man verspricht sich davon, die Vorteile einer GmbH genießen zu können, aber die Pflichten außen vor zu lassen. So einfach, wie es von diversen Anbietern dargestellt wird, ist es nicht.

Wie gründen Sie eine Limited?

Zuerst muss man sich jemanden suchen, der einem diese Limited im Vereinigten Königreich gründet und alle Formalitäten kennt und erledigt, ohne dass der Gründer auch nur einen Fuß auf Englischen Boden setzen muss. Klingt verlockend, kostet aber auch viel Geld. Viele Gründer haben nicht einmal 30 Euro für einen qualifizierten Workshop, geschweige denn 119,- Euro aufwärts, um eine Limited zu gründen.

Das ist aber noch nicht alles, denn zunächst ist die Gesellschaft in Großbritannien gegründet und unterliegt auch dessen gesetzlichen Vorgaben. Zwar kann man sich zum Beispiel von der englischen Steuerpflicht befreien lassen, aber auch hier sind wieder Fachleute gefragt, die für Ihre Dienstleistung bezahlt werden wollen.

So ein komplettes Gründungspacket kostet schnell um die 600 Euro. Dieser Preis ist bei der Fülle an Dienstleistungen auch gerechtfertigt. Eine weitere Betreuung kostet ab 300 Euro jährlich aufwärts, auch hier ist der Preis gerechtfertigt. Da die Gesellschaft ihren Hauptsitz in Deutschland hat, muss auch nach deutschem Steuerrecht bilanziert werden.

Vorteile einer Limited

Vorteile einer Limited sind die Zeit, die man zur Gründung braucht (i. d. R. 24 Stunden), das frei wählbare Nominalkapital und das Änderungen am Gesellschaftervertrag unbürokratisch per E-Mail abgewickelt werden können.

Nachteile einer Limited

Nachteile bestehen darin

  • dass das deutsche Insolvenzrecht keinerlei Anwendung findet
  • dass man trotzdem einen Handelsregistereintrag tätigen  muss
  • dass für das Innenverhältnis des Unternehmens das britische Recht angewendet werden muss, für die Geschäftstätigkeit aber das deutsche angewendet wird, wodurch es zu Reibungspunkten kommen kann.

Außerdem ist die Buchführung und Bilanzierung ebenso aufwändig, wie die einer deutschen Kapitalgesellschaft. Es muss ein Registered Office eingerichtet werden, bei dem Unterlagen, zum Beispiel Sitzungsprotokolle der Hauptversammlung, teilweise in englischer Sprache hinterlegt werden. Falls man seine Unterlagen an die Britischen Behörden nicht pünktlich abgeliefert hat, kann es dazu kommen, dass diese Behörden die Geschäftsfähigkeit aberkennen und eine Schließung des Unternehmens angeordnet wird.

Fazit

Man muss sich wirklich gut überlegen, ob man das nötige Geld hier anlegen will. Der Aufwand ist ähnlich wie der einer GmbH und die Rechtslage auch. Gegenüber Dritten ist die persönliche Haftung der Direktoren im Falle des Wrongful Trading und Fraudulent Trading möglich. Das tritt dann ein, wenn die Gesellschafter (Direktoren) wussten, dass sie zahlungsunfähig sind und Kunden trotzdem im Glauben gelassen haben, zahlungsfähig zu sein. Dann ist der Gesellschafter auch mit seinem Privatvermögen haftbar.