Gewerbeanmeldung – die ersten Vorgänge

Zur Gründung eines handwerklichen Betriebes ist schon selten ein Meisterbrief nötig. Die Handwerker können sich leichter verwirklichen. Dennoch sind einige Schritte notwendig, bis es zur eigenen Existenzgründung kommen kann.

Heutzutage wird zur Gründung eines handwerklichen Betriebes noch bei sehr wenigen Tätigkeiten ein Meisterbrief verlangt. Diese Hürde wurde mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben und gewährleistet damit auch die Ausübung der Berufe ohne Meisterbrief.

Ausnahmen sind dabei ebenfalls möglich, wenn der Nachweis für eine Handwerkslehre und entsprechend viele Jahre Tätigkeit in dem bestimmten Handwerk erbracht ist. So können einzelne Handwerkerkönnen sich nun sehr viel leichter selbst verwirklichen und einen eigenen Betrieb gründen. Dennoch sind einige Schritte notwendig, bis es zur eigenen Existenzgründung kommen kann.

Mit der Möglichkeit, auch ohne einen Meisterbrief in die Freiberuflichkeit zu gehen, folgt in den meisten Fällen eine Gewerbeanmeldung, welche dennoch unterschiedliche Zwischenschritte notwendig werden lässt. Anders als bei gewöhnlichen Zweigen sind bei einer Anmeldung eines Handwerkers neben dem Beantragen des Gewerbescheins weitere bürokratische Hürden gesetzt. Zum einen muss der Handwerker seine Tätigkeit in die Handwerkerrolle eintragen.

Daraufhin erhält dieser eine Handwerkskarte, welche für die Aufnahme in das Gewerberegister notwendig ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung für die Ausübung des Handwerks ausgestellt. Dies ist nur über die Handwerkskammer möglich, welche jeden Handwerker und Betrieb registriert und entsprechend qualifiziert. Meist hat die Handwerkskammer dabei einen Überblick über einen bestimmten Ortsbereich und schlägt bei einem Handwerkerüberschuss andere Ortschaften für die Existenzgründung vor, um einen starken Konkurrenzkampf zu vermeiden.

Weitere Schritte

Nachdem die Registrierung in der Handwerkskammer erfolgreich war, folgt die Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt. Dies wird über die Handwerkskarte realisiert, welche eine Eintragung in das Gewerberegister ermöglicht. Dabei nimmt das Gewerbeamt die notwendigen Informationen weiterer zuständiger Stellen auf und entsendet Daten an das Finanzamt, das Statistische Landesamt und an die Berufsgenossenschaft.

Nach einer Registrierung bei diesen Ämtern werden weitere Schritte automatisch eingeleitet. Nach der Gewerbeanmeldung bedarf es gleichzeitig noch einer Genehmigung der Unteren Bauaufsicht, auch UBA genannt. Diese kontrolliert die Einhaltung gewisser Sicherheitsregeln für das jeweilige Gewerbe und erteilt Erlaubnisse für Bautätigkeiten an bestimmten Orten.

Zu aller Letzt ist das Abschließen einer Versicherung bei der Berufsgenossenschaft die letzte Hürde, bevor der Start in die Existenzgründung beginnen kann. Dabei hat dieser die Wahl zwischen einer Pflichtversicherung oder auch einer freiwilligen Versicherung, welche weitere zusätzliche Pakete auf Wunsch beinhaltet. Dies ist allerdings nur bei selbstständigen gewerblichen Handwerkern der Fall.

Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes haben die Pflicht, Mitglied der Berufsgenossenschaft zu sein und können daher diese Wahl nicht treffen. Sind die amtlichen Hürden für die Existenzgründung eines Handwerkers genommen, kann es mit der eigentlichen Arbeit losgehen. Die Selbstständigkeit auch ohne Meisterbrief belebt das Angebot enorm und trägt gleichzeitig zur freien Entfaltung bei.