Mit der Homepage-Checkliste bei der Erstellung der eigenen Website alles richtig machen

Bei einer Existenzgründung ist es wichtig, Kunden umfassend zu informieren. Hier bietet sich das Internet an, das das Unternehmen durch eine Homepage für jeden erreichbar macht. Eine Checkliste hilft dabei zu überprüfen, ob bestimmte Informationspflichten auf der Seite erfüllt sind.

Homepage: Eine Checkliste hilft die wichtigsten Aspekte zu beachten
Den ersten Eindruck einer Homepage bietet die Startseite. Diese sollte von daher ansprechend und übersichtlich gestaltet sein. Auf den ersten Blick muss deutlich werden, was Ihr Unternehmen anbietet. Von der Startseite aus sollten alle weiteren Unterportale mit wenigen Klicks oder durch eine Suchfunktion erreichbar sein.

Ein zu komplizierter Seitenaufbau mit Verschachtelungen oder auch zu vielen Roll-Over-Buttons und Flashs sind nicht attraktiv sondern anstrengend. Auch andere wichtige inhaltliche Dinge müssen bei der Gestaltung einer Homepage im Zusammenhang mit einer Existenzgründung beachtet werden. Hier hilft eine Checkliste, um zu überprüfen, ob alles bedacht wurde.

Elemente, die Ihre Homepage unbedingt enthalten sollte: Und wieder hilft die Checkliste

  • Haben Sie ein Impressum, in dem der Name und die Anschrift des Unternehmens des gegebenenfalls gesetzlich Vertretungsberechtigten, wie zum Beispiel der Geschäftsführer, eingetragen sind? Gut!
  • Unbedingt erwähnen sollten Sie auch eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und wenn ein Telefax vorhanden ist auch die Faxnummer.
  • Weiterhin wichtig ist es, dass auf der Homepage die Aufsichtsbehörde, also zum Beispiel die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter vermerkt sind, falls die ausgeübte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.
  • Handelsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister, in das das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer müssen ebenso auf der Homepage stehen, wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz, falls eine vom Finanzamt erteilt wurde.
  • Berufsrechtliche Regelungen bei entsprechend geregelten Berufen, wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Architekten und Steuerberatern müssen ebenso wie eventuell die Kammer, der der Dienstanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, jedem Besucher der Homepage zugänglich sein. Prüfen Sie daher anhand der Checkliste, ob Sie an alles gedacht haben.