Stille Gesellschafter gehen ein gewisses Risiko ein und gehören deshalb gut ausgesucht

Als typischer stiller Gesellschafter kommt nur in Betracht, wer Ihnen als Geschäftsführer und dem Geschäftsmodell Ihrer GmbH ein erhebliches Maß an Vertrauen entgegenbringt. Schließlich haben stille Gesellschafter kaum Kontroll- und keine Mitspracherechte. Die Einlage ist nicht gesichert. Das Verlustrisiko wird für stille Gesellschafter letztlich nur durch die Gewinnchancen kompensiert.

Stille Gesellschafter mit Einfluss auf Entscheidungen
Der atypische stille Gesellschafter hingegen kann sich vertraglich umfassend absichern und Mitsprache- und Kontrollrechte verlangen. Die meisten potenziellen stillen Gesellschafter werden deshalb nur eine atypische stille Beteiligung eingehen.

Investoren aus dem persönlichen Umfeld
Potenzielle Teilhaber für eine typische stille Gesellschaft bieten sich in Ihrem privaten Umfeld.Wie bereits erläutert, haben typische stille Gesellschafter kaum Möglichkeiten, auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen. Deshalb stammen typische stille Gesellschafter oft aus dem persönlichen Umfeld der GmbH-Gesellschafter.

Praxistipps für stille Gesellschafter
Typische stille Beteiligungen, bei denen Sie dem Investor keine Mitspracherechte einräumen müssen, können Sie auch bei einer Mittelständigen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bekommen.Diese werden öffentlich gefördert und müssen sich nicht so umfangreich absichern wie private Beteiligungsgesellschaften. Adressen von MBGs erhalten Sie beim  

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. Residenz am Deutschen Theater Reinhardtstraße 27c 10117 Berlin Telefon: 030 / 30 69 82 – 0 Fax: 030 / 30 69 82 – 20 Internet: www.bvk-ev.de