Welcher Kredit passt zum jeweiligen Finanzierungsvorhaben?

Kredit ist nicht gleich Kredit. Sie schonen Ihre Liquidität und sparen Zinsen, wenn Sie für jedes Finanzierungsvorhaben die exakt geeignete Kreditform wählen. Den Bedarf an Fremdkapital können Sie präzise mit Hilfe Ihres Finanzplanes ermitteln. Das benötigte Fremdkapital finanzieren Sie tunlichst über verschiedenartige Kredite.
Je nachdem, für welchen betrieblichen Zweck Sie Finanzmittel brauchen, sind nämlich durchaus unterschiedliche Kreditformen sinnvoll. Eine neue Maschine beispielsweise, die Sie über fünf Jahre abschreiben, verlangt nach einem exakt zu kalkulierenden Darlehen. Für die Bezahlung kontinuierlich anfallender Rechnungen sollten Sie dagegen keine Summe x über fünf Jahre aufnehmen und abzahlen.

Der Überziehungskredit, den Banken Ihnen auf Ihrem Geschäftskonto zur Verfügung stellen, wird auch als Kontokorrentkredit bezeichnet. Wesentliches Merkmal dieser Kreditform ist die weitgehende Flexibilität bei der Inanspruchnahme: Innerhalb Ihres Kreditlimits können Sie je nach Liquiditätslage disponieren.

Fest vereinbarte Tilgungsraten sind ebenso wenig üblich wie eine festgelegte Kreditlaufzeit. Die Kreditzinsen richten sich nach Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität). Versuchen Sie von Anfang an, einen möglichst hohen Kontokorrentkredit auszuhandeln. Wenn Sie ihn nicht in Anspruch nehmen, zahlen Sie auch nicht dafür. Wenn Sie aber einmal in einen Zahlungsengpass geraten, steht Ihnen der Kredit ohne weitere Verhandlungen zur Verfügung.

Wenn Sie sich innerhalb Ihres Kontokorrents bewegen, sprechen Banker von „genehmigter“ Überziehung Ihres Kontos, für die Sie den mit der Bank vereinbarten Zinssatz bezahlen. Überziehen Sie dieses Kreditlimit auch nur um einen einzigen Euro, wird es dagegen weitaus teurer: Diese „geduldete“ Überziehung kostet Sie zusätzlich Zinsen.

Der erwähnten flexiblen Handhabung stehen beim Kontokorrentkredit vergleichsweise hohe Zinssätze gegenüber. Vor allem aus diesem Grund eignet er sich lediglich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe, die durch Einnahmen möglichst schnell wieder ausgeglichen werden sollten.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Kontokorrentkredit für Betriebsmittel oder Investitionen nutzen, erwarten Sie von Ihrer Bank nicht, dass sie von selbst eine zinsgünstigere Umschuldung anbietet. Sie wird eher nichts unternehmen, um sich die lukrativen Zinserträge so lange wie möglich zu sichern. Werden Sie also selbst aktiv: Beantragen Sie einen günstigeren Betriebsmittelkredit bzw. für langfristige Verbindlichkeiten ein Darlehen.

Einerseits ist nicht davon auszugehen, dass Sie ab dem ersten Tag Ihre Ausgaben von den Einnahmen bezahlen können. Ihr Unternehmen rechnet sich meist erst nach Monaten oder gar Jahren. Aber Sie brauchen von Anfang an ausreichende finanzielle Mittel, um geschäftlich handeln zu können. Sie müssen Räume mieten, Gehälter zahlen, werben usw.Wenn Sie für diese Zwecke nur auf den Kontokorrentkredit angewiesen sind, kann das teuer werden. Zudem haben Sie dann wenig Spielraum für Aktivitäten, denn Ihr Kontokorrent soll ja als Puffer für Unerwartetes oder für Spitzenbelastungen bestehen bleiben.

Kalkulieren Sie also Ihren Betriebsmittel-Kapitalbedarf über eine bestimmte Periode oder für ein bestimmtes Projekt, und nehmen Sie die entsprechende Summe als gesonderten Kredit auf. Damit sichern Sie sich kurz- bis mittelfristig die jederzeit notwendige Zahlungsfähigkeit für Ihr unternehmerisches Handeln.Betriebsmittelkredite laufen je nach Ihren persönlichen Planungen und abhängig von den zu erwartenden Zahlungseingängen etwa ein bis drei Jahre. Den Kreditbetrag bekommen Sie ausbezahlt und müssen ihn zu den vereinbarten Konditionen verzinsen und tilgen.Sie zahlen für einen Betriebsmittelkredit zwar höhere Zinsen als für ein langfristiges Darlehen; das hängt mit der Besicherung zusammen: Sie schaffen ja mit dem Betriebsmittelkredit kein Wirtschaftsgut an, das die Bank als Sicherheit nehmen könnte. Jedenfalls ist der Betriebsmittelkredit aber günstiger als Ihr Kontokorrentkredit.

Wichtig: Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank, dass Sie den Betriebsmittelkredit vorzeitig tilgen dürfen. Denn entwickelt sich Ihre Liquidität besser als erwartet, brauchen Sie keinen zusätzlichen Spielraum und damit auch diesen Kredit nicht mehr.

Plötzlich und „außer der Reihe“ ergibt sich eine gute unternehmerische Gelegenheit für Sie. Es fehlen Ihnen aber gerade die finanziellen Mittel – für eine Anzahlung, zur Vorfinanzierung eines Auftrags oder zur Zwischenfinanzierung einer Immobilie. Dann stellen Banken für gute Kunden einen Barvorschuss bereit. Dieser kurzfristige Festzinskredit ist bei Unternehmern kaum bekannt. Allerdings muss Ihre Kreditwürdigkeit hierfür erstklassig sein.

Wie den Betriebsmittelkredit nehmen Sie auch den Barvorschuss sofort in voller Höhe in Anspruch, d.h., Sie zahlen ab dem ersten Tag der Kreditvalutierung Zinsen. Deshalb sollten Sie auch hier konkret wissen, ab welchem Zeitpunkt und wie lange Sie den Kredit benötigen.

Die Laufzeiten für Barvorschüsse liegen meist zwischen einem Monat und einem Jahr. Zahlen Sie den Kredit nicht unmittelbar bei Fälligkeit zurück, wird die Bank von Ihnen eine Umschuldung zu einem weitaus ungünstigeren Zinssatz verlangen.

Wichtig: Für den Barvorschuss sehen die Banken Mindestbeträge vor, je nach Kreditinstitut ab 50.000 EUR. Rechnen Sie damit, dass Ihr Wunsch nach einem Barvorschuss von z.B. 50.000 EUR mit dem Hinweis abgelehnt wird, dass er erst ab 250.000 EUR oder sogar erst ab 500.000 EUR möglich ist. Verweisen Sie dann darauf, dass Sie ja nicht der einzige Kunde sind, der sich für einen Barvorschuss interessiert. Bitten Sie den Bankberater, Ihren Kreditbetrag als Teil mehrerer „Kleinkredite“ zu einem in der Höhe angemessenen Gesamtkredit zu „bündeln“.

Wenn Sie bei der Bezahlung von Lieferantenrechnungen auf den Skontoabzug verzichten und stattdessen das eingeräumte Zahlungsziel nutzen, spricht man von Lieferantenkredit: Der Lieferant stundet Ihnen den Rechnungsbetrag bis zum genannten Termin. Aber Vorsicht: Dieser Lieferantenkredit kommt Sie fast immer sehr viel teurer als selbst Ihr Kontokorrentkredit.Ein Bankkredit, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Rechnungen unter Abzug von Skonto zu bezahlen, lohnt sich also finanziell in der Regel immer. Trotzdem kann es Gründe geben, auf den Lieferantenkredit auszuweichen:
  • Sie haben Ihr Überziehungslimit bei der Bank ausgeschöpft, erwarten aber in der Zeit bis zum Zahlungstermin Einnahmen und nutzen zur Überbrückung den Lieferantenkredit, statt die Bank auf Ihren Engpass aufmerksam zu machen und über weiteren Spielraum verhandeln zu müssen.
  • Sie nutzen Ihre Liquidität besser für einen anderen Zweck als die Begleichung gerade dieser Lieferantenrechnung, etwa für eine Anzahlung auf eine besonders günstige gebrauchte Maschine, die ansonsten an einen anderen Käufer ginge.

Wollen Sie Lieferungen oder Leistungen erst nach dem vom Lieferanten üblicherweise gewährten Zahlungsziel (Lieferantenkredit) bezahlen, versuchen Sie, mit ihm ein Wechselgeschäft zu vereinbaren. Die vielfältigen Formen und handelsüblichen Verwendungen des Wechsels sind im Wechselgesetz aufgeführt.

Ein Wechsel enthält die unbedingte Anweisung, eine genau bestimmte Geldsumme zu zahlen (Art. 1 Wechselgesetz). Der Lieferant stellt den Wechsel auf Ihren Namen aus und gewährt damit Kredit bis zu der im Wechsel bestimmten Verfallszeit. Er kann auch einen Satz bestimmen, zu dem die Summe zu verzinsen ist. Durch Ihre Unterschrift auf dem Wechsel akzeptieren Sie den Wechsel und die darin genannten Konditionen. Der Lieferant legt Ihnen den Wechsel dann zur Verfallszeit an einem ebenfalls im Wechsel genannten Zahlungsort zur Einlösung vor.

Unterzeichnen Sie einen Wechsel nur dann, wenn Sie vollständig sicher sind, ihn am Tag der Fälligkeit auch einlösen zu können. Ein „geplatzter“, also bei Fälligkeit nicht bezahlter Wechsel hat erhebliche Konsequenzen. Der Unterzeichner haftet uneingeschränkt für den Wechselbetrag. Zudem wird sein Name in einer Wechselprotestliste veröffentlicht. Wer hierin verzeichnet ist, verliert sein geschäftliches Ansehen und die Kreditwürdigkeit.

Aus wirtschaftlicher Sicht setzt ein Wechselgeschäft voraus, dass Ihr Lieferant daran ein ebenso großes Interesse hat wie Sie. Ansonsten lässt er sich – auch bei einer vereinbarten Zinszahlung – kaum darauf ein, für Sie über den üblichen Rahmen hinaus in Vorleistung zu gehen. Insbesondere wenn er seine Leistung oder Waren nicht anderweitig verkaufen kann, stehen Ihre Chancen aber nicht schlecht.

Wechselfinanzierungen über Banken, z.B. Akzeptkredite, Diskontkredite oder das so genannte Scheck-Wechsel-Verfahren, sind prinzipiell möglich. Banken sind aber an derartigen Geschäften nur bei langfristigen hervorragenden Geschäftsbeziehungen interessiert.

Wichtig: Mit den bisher beschriebenen Krediten decken Sie Ihren kurzfristigen Bedarf an Finanzmitteln. Wollen Sie aber bestimmte Anschaffungen für Ihren Betrieb mittel- bis langfristig finanzieren, so vereinbaren Sie mit Ihrer Bank ein entsprechendes Darlehen, oder weichen Sie auf eine Finanzierung über Leasing aus.

Diese Sonderform des Darlehens ist in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv. Vom Prinzip her sichern Sie sich damit den aktuellen Zinssatz für ein Darlehen, das Sie erst in Zukunft abschließen. Die Konditionen im Überblick:
  • Forward-Darlehen gibt es meist ab 50.000 EUR; manche Banken bieten sie allerdings erst ab höheren Darlehensbeträgen an.
  • Sie schließen ein solches Darlehen in der Regel bis zu drei Jahre im Voraus ab.
  • Der Zins, den Sie nach Auszahlung für das Darlehen entrichten, wird heute schon festgeschrieben.
  • Für jeden Monat, der bis zur Inanspruchnahme des Darlehens verstreicht, zahlen Sie einen Aufschlag auf den Zins, in etwa zusätzliche 0,02 bis 0,03 %.
  • Sie müssen das Darlehen zu den vorvereinbarten Konditionen abnehmen, egal, ob der Zins dann tatsächlich gestiegen oder gefallen ist.

Durch das Forward-Darlehen gewinnen Sie Planungssicherheit für Ihre Investitionen – auch wenn Sie finanziell nur bei steigenden Zinsen profitieren.
Wichtig: Nutzen können Sie ein Forward-Darlehen sowohl für neue Projekte als auch für Anschlussfinanzierungen, die innerhalb der nächsten drei Jahre anstehen. Interessant ist auch als eine Alternative dazu, bestehende teure Kredite abzulösen und zu den heutigen Konditionen neu zu finanzieren. Hierfür müssen Sie nämlich in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die höher ausfällt als der Aufschlag für das Forward-Darlehen.

Mieten statt kaufen? Diese Frage sollten Sie sich bei der Anschaffung von Investitionsgütern stellen. Beim Leasing schließen Sie mit dem Leasing-Geber einen Miet-/ Pachtvertrag (Leasing-Vertrag) über die Nutzung eines beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsguts ab.

Die genauen Konditionen klären Sie im individuellen Leasing-Vertrag:

  • Höhe der Anzahlung (Leasing-Sonderzahlung)
  • Monatlich zu zahlende Leasing-Raten
  • Jahreszinssatz, der in die Berechnung eingegangen ist
  • Höhe des Restwerts bei Ablauf des Vertrags

Die Laufzeit des Vertrags liegt unterhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des geleasten Guts. Zum Ende können Sie in der Regel entscheiden, ob Sie das Gut zurückgeben, zum Restwert kaufen oder weiter leasen möchten.

Beispiel: Kfz-Leasing
Der KFZ-Händler vor Ort unterbreitet Ihnen folgendes Angebot: Ein neuer PKW kostet 25.000 EUR zzgl. MwSt. Der Leasing-Vertrag sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor. Eine Leasing-Sonderzahlung sollen Sie nicht leisten. Die monatliche Leasing-Rate beträgt 470 EUR, der Restwert 12.000 EUR (jeweils zzgl. MwSt.) und der Jahreszins 7,33 %.

Beim Vergleich dieses Angebots mit dem Ihrer Hausbank über ein Bankdarlehen von 25.000 EUR fällt Ihnen auf, dass der Jahreszinssatz nur bei 6,5 % liegt, beim Leasing also höher ist als bei der Finanzierung über die Bank.

Welche Vorteile hat also die Leasing-Finanzierung gegenüber der Kredit-Finanzierung, wenn Sie hierfür einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen sollen? Neben den unterschiedlichen Optionen (Flexibilität) am Laufzeitende liegen diese vor allem im steuerlichen Bereich. Allerdings müssen Sie hier genau rechnen:

  • Die monatliche Leasing-Rate können Sie vollständig von der Steuer absetzen. Im Gegensatz hierzu ist der Tilgungsanteil bei einem Bankdarlehen steuerlich nicht abzugsfähig; dafür bestehen bei einem gekauften Gut jedoch Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Ermitteln Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, können Sie eine eventuelle Leasing-Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehen.
  • Anders als beim Darlehen sparen Sie beim Leasing häufig eine Anzahlung/Leasing-Sonderzahlung. Dies schont Ihre Liquidität.
  • Sie können beim Leasing oft auch während der Laufzeit des Vertrags das ursprüngliche Modell gegen ein neues eintauschen. Somit passen Sie sich dem technischen Fortschritt besser an.

Beauftragen Sie Ihren Steuerberater, einen Belastungsvergleich zwischen der Finanzierung über ein Bankdarlehen und der über Leasing zu erstellen. Diesen nutzen Sie dann für eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung.Ein typischer Anwendungsfall für den Avalkredit ist die Hinterlegung einer Mietkaution bei Anmietung neuer Büroräume. Üblicherweise deponieren Sie zwei bis drei Monatsmieten auf einem Mietkautions-Sparbuch, das Sie Ihrem Vermieter verpfänden. Liquiditätsschonender ist da der Avalkredit, den Sie bei Ihrer Hausbank beantragen. Die Hausbank gibt Ihrem Vermieter gegenüber ein bedingtes Zahlungsversprechen in Form einer Mietkautions-Bürgschaft ab.

Zwischen Ihnen und Ihrer Bank entsteht somit eine Kreditbeziehung. Die Bank gewährt Ihnen einen Avalkredit, für dessen Bereitstellung sie Ihnen eine regelmäßig anfallende Aval-Provision (1 – 3 % p.a.) und eine einmalige Ausstellungsgebühr (0,5 – 3 %) berechnet. Im Fall der Fälle springt Ihre Bank für Sie ein und bezahlt. Allerdings wird sie auf jeden Fall den entsprechenden Betrag Ihrem Geschäftskonto belasten oder Sie zur Erstattung des Betrags auffordern.

Beim Avalkredit werden keine liquiden Mittel zur Verfügung gestellt. Dennoch kann Ihre Bank von Ihnen auch für diesen Kredit Sicherheiten verlangen.

Vor allem in der Baubranche ist der Avalkredit ein weit verbreitetes Instrument zur Finanzierung und Absicherung größerer Bauvorhaben. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Bauunternehmer verpflichtet, über einen gewissen Zeitraum die Gewährleistung für die von ihnen erbrachten Leistungen zu garantieren.

Verfügt der Bauunternehmer über eine gute Bonität, dann stellt die Hausbank seinem Auftraggeber die Gewährleistungsgarantie aus. Bei schlechter Bonität wird er hingegen auf einen Avalkredit verzichten müssen. In diesem Fall behält der Auftraggeber einen gewissen Anteil (in der Regel 5 %) vom Rechnungsbetrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (meist fünf Jahre) ein.